Gefälschter Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen
Bei einer Verkehrskontrolle in der Straße An der Trift in Weimar am Samstagnachmittag reichte die Fahrerin eines Audi den kontrollierenden Beamten einen polnischen Führerschein.
Weimar (ots) - Die 51-Jährige hatte jedoch nie einen Wohnsitz in Polen, wodurch sie diesen Führerschein nicht rechtmäßig hätte erwerben können. In der weiteren Prüfung wurden eindeutige Fälschungsmerkmale bei dem Führerschein festgestellt, wonach sich der Verdacht der Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ergab. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und der Fahrerin die Weiterfahrt untersagt. Da der PKW auf einen 31-Jährigen zugelassen war, muss auch dieser sich nun strafrechtlich wegen des Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Quelle: Thüringen