Beim Gassigehen Leinenpflicht nicht beachtet!
Am Freitagabend ließ ein Hundehalter in Wichmar seinen Hund unangeleint neben seinem Pkw herlaufen.
Jena (ots) - Bei dieser ungewöhnlichen Art des Gassigehens biss der freilaufende Hund einen 8jährigen Fahrradfahrer ins Bein. Dieser wurde zum Glück nur leicht verletzt.
Aufgrund der nicht vorhandenen Sicherung bzw. Zugriffsmöglichkeit des Hundehalters auf sein Tier und der Verletzung des Jungen, wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
In diesem Zusammenhang wird auf die bestehende Leinenpflicht gemäß der örtlichen Ordnungsbehördlichen Verordnung hingewiesen.
Aufgrund der nicht vorhandenen Sicherung bzw. Zugriffsmöglichkeit des Hundehalters auf sein Tier und der Verletzung des Jungen, wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
In diesem Zusammenhang wird auf die bestehende Leinenpflicht gemäß der örtlichen Ordnungsbehördlichen Verordnung hingewiesen.
Quelle: Thüringen