(LK ABG) Fahrraddiebstahl aus Keller (0082965/2026) Verstoß Pflichtversicherungsgesetz /Trunkenheitsfahrt (0082976/2026)
Altenburg: Im Zeitraum vom 02.04.2026, 16:00 Uhr bis zum 03.04.2026, 14:00 Uhr bricht ein zunächst unbekannter Täter in der Leonhard-Frank-Straße gewaltsam einen Keller auf und entwendet hieraus ein E-Bike im Wert von mehreren tausend Euro.
Altenburger Land (ots) - Bei einem zweiten Keller misslang der Einbruch. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme erlangten die Beamten bereits Hinweise auf das Versteck, des entwendeten Fahrrades.
Zwischenzeitlich stellten andere Beamte der PI Altenburger Land in der Offenburger Allee eine männliche Person mit einem E-Scooter fest, an dem sich keine Versicherungskennzeichen befand. In der Folge versuchte sich die Person einer Kontrolle zu entziehen, flüchtete und wurde schließlich an einer Garage in der Leonhard-Frank-Straße gestellt.
Hier stellte sich schließlich heraus, dass der 43-jährige Fahrer des E-Scooters diesen in der Garage verstecken wollte, in der sich auch das entwendete Fahrrad befand und er auch selbst das Fahrrad entwendet und in der Garage abgestellt hatte.
Dem nicht genug, hatte der Mann mit seinem E-Scooter unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilgenommen und wurde demzufolge für eine Blutprobenentnahme ins Klinikum verbracht. Entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen den Mann eingeleitet und auch der E-Scooter sichergestellt, da diesbezügliche Eigentumsverhältnisse vor Ort nicht geklärt werden konnten.
Zwischenzeitlich stellten andere Beamte der PI Altenburger Land in der Offenburger Allee eine männliche Person mit einem E-Scooter fest, an dem sich keine Versicherungskennzeichen befand. In der Folge versuchte sich die Person einer Kontrolle zu entziehen, flüchtete und wurde schließlich an einer Garage in der Leonhard-Frank-Straße gestellt.
Hier stellte sich schließlich heraus, dass der 43-jährige Fahrer des E-Scooters diesen in der Garage verstecken wollte, in der sich auch das entwendete Fahrrad befand und er auch selbst das Fahrrad entwendet und in der Garage abgestellt hatte.
Dem nicht genug, hatte der Mann mit seinem E-Scooter unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilgenommen und wurde demzufolge für eine Blutprobenentnahme ins Klinikum verbracht. Entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen den Mann eingeleitet und auch der E-Scooter sichergestellt, da diesbezügliche Eigentumsverhältnisse vor Ort nicht geklärt werden konnten.
Quelle: Thüringen