Radfahrer schwer verletzt
Am Abend des 24.07.2026 gegen 18:40 Uhr kam es in einem südöstlichen Erfurter Vorort zu einem schweren Verkehrsunfall.
Erfurt (ots) - Ein 19jähriger Fahrradfahrer verlor in einer Linkskurve auf einer abschüssigen Kopfsteinpflasterstraße die Kontrolle über sein Fahrrad und kollidierte mit einer Hauswand. Hierbei zog er sich mehrere Platz- und Schürfwunden zu. Aufgrund des Aufpralls auf den ungeschützten Kopf konnten weitere Verletzungen zunächst nicht ausgeschlossen werden. Der 19-Jährige wurde deshalb zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.
Beim Aufprall wurde das Fahrrad am Vorderrad und Lenker beschädigt. Überdies wurde auch die Dämmfassade des Hauses beschädigt. Der Sachschaden am Fahrrad wird auf etwa 100 Euro, der Schaden an der Hausfassade auf rund 500 Euro geschätzt.
Radfahrer sind im Straßenverkehr einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt. Bereits bei Stürzen mit vergleichsweise geringer Geschwindigkeit können schwere Kopfverletzungen entstehen. Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms kann deren Risiko deutlich reduzieren und die Unfallfolgen erheblich mindern. Die Polizei empfiehlt daher allen Radfahrern, unabhängig von Alter, Fahrstrecke oder Witterung, bei jeder Fahrt einen passenden Fahrradhelm zu tragen.
Jede vermiedene oder in ihrer Schwere geminderte Verletzung kann dazu beitragen, persönliches Leid zu verhindern. (MF)
Beim Aufprall wurde das Fahrrad am Vorderrad und Lenker beschädigt. Überdies wurde auch die Dämmfassade des Hauses beschädigt. Der Sachschaden am Fahrrad wird auf etwa 100 Euro, der Schaden an der Hausfassade auf rund 500 Euro geschätzt.
Radfahrer sind im Straßenverkehr einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt. Bereits bei Stürzen mit vergleichsweise geringer Geschwindigkeit können schwere Kopfverletzungen entstehen. Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms kann deren Risiko deutlich reduzieren und die Unfallfolgen erheblich mindern. Die Polizei empfiehlt daher allen Radfahrern, unabhängig von Alter, Fahrstrecke oder Witterung, bei jeder Fahrt einen passenden Fahrradhelm zu tragen.
Jede vermiedene oder in ihrer Schwere geminderte Verletzung kann dazu beitragen, persönliches Leid zu verhindern. (MF)
Quelle: Thüringen