Polizei stellt zahlreiche Temposünder fest
Donnerstag (17.09.2026) führten Beamte der Technischen Verkehrsüberwachung der Polizei eine Geschwindigkeitskontrolle im Landkreis Sömmerda durch.
Landkreis Sömmerda (ots) - Innerhalb von knapp fünfeinhalb Stunden passierten etwa 1.300 Fahrzeuge die Messstelle auf der Bundesstraße in Höhe der Abzweigung Schilfa. Dabei überschritten 55 Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h für Pkw bzw. 60 km/h für Lkw. Besonders schnell war der Fahrer eines Ford-Transporters mit Zulassung aus dem Raum Siegen unterwegs gewesen. Bei erlaubten 70 km/h wurde er mit 139 km/h gemessen. Den Fahrer erwarten hierfür ein Bußgeld von 600 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie zwei Monate Fahrverbot.
Ein zweiter Autofahrer war mit einem VW aus dem Zulassungsbereich Nordhausen mit 122 km/h unterwegs gewesen. Auch ihn erwartet nun u. a. ein Fahrverbot.
Überhöhte Geschwindigkeit gehört nach wie vor zu den Hauptunfallursachen. Schon wenige Stundenkilometer mehr können darüber entscheiden, ob ein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen kommt und wie schwer die Folgen eines Unfalls ausfallen. Geschwindigkeitsbegrenzungen dienen deshalb nicht dazu, Verkehrsteilnehmer auszubremsen, sondern Gefahren zu reduzieren und schwere Unfälle zu verhindern. Die Polizei wird daher auch weiterhin entsprechende Kontrollen durchführen und festgestellte Verstöße konsequent ahnden. (SO)
Ein zweiter Autofahrer war mit einem VW aus dem Zulassungsbereich Nordhausen mit 122 km/h unterwegs gewesen. Auch ihn erwartet nun u. a. ein Fahrverbot.
Überhöhte Geschwindigkeit gehört nach wie vor zu den Hauptunfallursachen. Schon wenige Stundenkilometer mehr können darüber entscheiden, ob ein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen kommt und wie schwer die Folgen eines Unfalls ausfallen. Geschwindigkeitsbegrenzungen dienen deshalb nicht dazu, Verkehrsteilnehmer auszubremsen, sondern Gefahren zu reduzieren und schwere Unfälle zu verhindern. Die Polizei wird daher auch weiterhin entsprechende Kontrollen durchführen und festgestellte Verstöße konsequent ahnden. (SO)
Quelle: Thüringen