Bundesweite Durchsuchungen wegen Schwarzarbeit / Staatsanwaltschaft und Zoll ermitteln wegen des Verdachts der Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung im Schiffsausbaugewerbe
(Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Chemnitz und des Hauptzollamtes Erfurt vom 7. Oktober 2026)
Erfurt/Chemnitz/Vogtlandkreis/Wismar/Kiel/Wolgast (ots) - Knapp hundert Beamtinnen und Beamte des Zolls durchsuchen seit dem Vormittag (07.10.2026) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz insgesamt sechs Objekte im Vogtlandkreis und in Norddeutschland (Wohn- und Geschäftsräume, Werften).
Die Maßnahmen richten sich gegen fünf Beschuldigte (40 - 62), die Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und Lohnsteuern hinterzogen haben sollen. Gegen eine Beschuldigte (56) wird wegen des Verdachts der Beihilfe zu diesen Delikten ermittelt.
Den Beschuldigten werden das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Sie sollen mit Arbeitnehmern, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren und für die keine Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer gezahlt wurde, Schiffsausbauleistungen in Schwarzarbeit ausgeführt haben.
Zur Verschleierung der Schwarzarbeit sollen die Beschuldigten Werkvertragsbeziehungen mit rumänischen Nachunternehmen vorgetäuscht und sich der rumänischen Arbeitnehmer auf Werften in Deutschland im Rahmen einer Entsendung bedient haben. Dabei soll ein Großteil der Entsendebescheinigungen der rumänischen Sozialversicherung manipuliert worden sein.
Die Ermittlungen erhärteten den Verdacht, dass hierdurch gezielt die Sozialversicherungspflicht in Deutschland umgangen wurde und die Beschuldigten seit 2021 als Arbeitgeber der in Deutschland tätigen ausländischen Arbeitskräfte agierten.
Nach aktuellen Schätzungen liegt der entstandene Schaden bei rund fünf Millionen Euro.
Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Beamtinnen und Beamten bereits Beweismittel sicher, darunter Smartphones. Auf den Werften werden zudem Zeugenvernehmungen durchgeführt.
Die Maßnahmen dauern derzeit noch an. Nähere Angaben können zurzeit nicht gemacht werden.
Zusatzinformationen:
Wer als Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet, unterliegt grundsätzlich der deutschen Sozialversicherungspflicht.
Bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz, beispielsweise wenn Arbeitnehmer nur vorübergehend in Deutschland arbeiten, eigentlich aber in einem anderen EU-Staat beschäftigt sind, können Ausnahmen im Rahmen einer sogenannten Entsendung gelten.
Werden Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Staat vorübergehend zur Arbeitsausführung nach Deutschland entsandt, so ändert sich der Beschäftigungsort. Das anzuwendende Sozialversicherungsrecht ändert sich ausnahmsweise nicht, wenn unter anderem die arbeitsrechtliche Bindung zwischen ausländischem Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen bleibt, eine nennenswerte Tätigkeit des Arbeitgebers im Niederlassungsstaat besteht und die Tätigkeit in Deutschland zeitlich befristet ist. Der ausländische Sozialversicherungsträger stellt zudem eine Entsendebescheinigung aus, aus der ersichtlich ist, welches Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist.
Die Maßnahmen richten sich gegen fünf Beschuldigte (40 - 62), die Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und Lohnsteuern hinterzogen haben sollen. Gegen eine Beschuldigte (56) wird wegen des Verdachts der Beihilfe zu diesen Delikten ermittelt.
Den Beschuldigten werden das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Sie sollen mit Arbeitnehmern, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren und für die keine Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer gezahlt wurde, Schiffsausbauleistungen in Schwarzarbeit ausgeführt haben.
Zur Verschleierung der Schwarzarbeit sollen die Beschuldigten Werkvertragsbeziehungen mit rumänischen Nachunternehmen vorgetäuscht und sich der rumänischen Arbeitnehmer auf Werften in Deutschland im Rahmen einer Entsendung bedient haben. Dabei soll ein Großteil der Entsendebescheinigungen der rumänischen Sozialversicherung manipuliert worden sein.
Die Ermittlungen erhärteten den Verdacht, dass hierdurch gezielt die Sozialversicherungspflicht in Deutschland umgangen wurde und die Beschuldigten seit 2021 als Arbeitgeber der in Deutschland tätigen ausländischen Arbeitskräfte agierten.
Nach aktuellen Schätzungen liegt der entstandene Schaden bei rund fünf Millionen Euro.
Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Beamtinnen und Beamten bereits Beweismittel sicher, darunter Smartphones. Auf den Werften werden zudem Zeugenvernehmungen durchgeführt.
Die Maßnahmen dauern derzeit noch an. Nähere Angaben können zurzeit nicht gemacht werden.
Zusatzinformationen:
Wer als Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet, unterliegt grundsätzlich der deutschen Sozialversicherungspflicht.
Bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz, beispielsweise wenn Arbeitnehmer nur vorübergehend in Deutschland arbeiten, eigentlich aber in einem anderen EU-Staat beschäftigt sind, können Ausnahmen im Rahmen einer sogenannten Entsendung gelten.
Werden Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Staat vorübergehend zur Arbeitsausführung nach Deutschland entsandt, so ändert sich der Beschäftigungsort. Das anzuwendende Sozialversicherungsrecht ändert sich ausnahmsweise nicht, wenn unter anderem die arbeitsrechtliche Bindung zwischen ausländischem Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen bleibt, eine nennenswerte Tätigkeit des Arbeitgebers im Niederlassungsstaat besteht und die Tätigkeit in Deutschland zeitlich befristet ist. Der ausländische Sozialversicherungsträger stellt zudem eine Entsendebescheinigung aus, aus der ersichtlich ist, welches Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist.
Quelle: Thüringen