Missgeschick entfaltet strafrechtliche Folgen
© Eine Teilmenge des im Rucksack aufgefundenen Cannabis
Eine Teilmenge des im Rucksack aufgefundenen Cannabis
Zu einem Missgeschick gesellt sich nun auch noch strafrechtliche Relevanz.
Saalfeld, Jena (ots) - Die Bundespolizei wurde gestern Vormittag über einen vermutlich vergessenen Rucksack in einem Zug, der zwischen Saalfeld und Jena verkehrte, informiert. Nachdem durch die Bundespolizisten die Ungefährlichkeit des Gepäckstückes festgestellt werden konnte, wurde der Rucksack geöffnet.
Neben Hinweisen zum mutmaßlichen 26-jährigen Besitzer des Reiseutensils wurden zudem mehr als 35 Gramm Marihuana aufgefunden. Die Blüten wurden sichergestellt.
Der Algerier bekommt nicht nur seinen Rucksack zurück, sondern auch gleiche eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Nicht jedes vergessene oder zurückgelassene Gepäckstück in Zügen oder Bahnhöfen fördert solche Funde zu Tage. Doch fast jedes sorgt für bundespolizeiliche Einsatzmaßnahmen und gegebenenfalls für Auswirkungen, die den Bahnverkehr und die Abläufe in den Verkehrsstationen betreffen. Die Bundespolizei rät daher, stets sorgsam mit seinen Gepäckstücken und Wertsachen umzugehen, und diese nicht aus den Augen zu lassen.
Neben Hinweisen zum mutmaßlichen 26-jährigen Besitzer des Reiseutensils wurden zudem mehr als 35 Gramm Marihuana aufgefunden. Die Blüten wurden sichergestellt.
Der Algerier bekommt nicht nur seinen Rucksack zurück, sondern auch gleiche eine Strafanzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Nicht jedes vergessene oder zurückgelassene Gepäckstück in Zügen oder Bahnhöfen fördert solche Funde zu Tage. Doch fast jedes sorgt für bundespolizeiliche Einsatzmaßnahmen und gegebenenfalls für Auswirkungen, die den Bahnverkehr und die Abläufe in den Verkehrsstationen betreffen. Die Bundespolizei rät daher, stets sorgsam mit seinen Gepäckstücken und Wertsachen umzugehen, und diese nicht aus den Augen zu lassen.
Quelle: Thüringen