HL - Travemünde / Messer- und Verkehrskontrollen zum Start der Travemünder Woche
Zum Start der Travemünder Woche führte die Polizei am Freitagabend (17.07.2026) gemeinsam mit dem Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck, Kräften der Bereitschaftspolizei sowie der Bundespolizei eine Messerkontrolle durch.
Lübeck (ots) - Insgesamt wurden etwa 260 Personen kontrolliert. Die Polizei fand dabei zwei Messer, die sichergestellt wurden.
Zudem kontrollierten Beamte der Polizeidirektion Lübeck unter Federführung des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz mit Mitarbeitern des kommunalen Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit. Die Polizei leitete unter anderem vier Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ein.
Gegen 21:00 Uhr überprüften Beamte der Polizeidirektion Lübeck, der Bereitschaftspolizei sowie Kräfte des Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck am Rondell am Ende der Bertlingstraße circa 260 Personen. Die Polizei stellte dabei zwei Messer sicher und leitete entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Waffen und Messer jeglicher Art oder sonstige gefährliche Gegenstände sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, an den Bahnhöfen, in Bussen und Zügen grundsätzlich nicht erlaubt. Vor diesem Hintergrund werden weitere Kontrollen über den gesamten Veranstaltungszeitraum erfolgen.
Anlässlich des Beginns der Travemünder Woche führten Beamte der Polizeidirektion Lübeck und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Hansestadt Lübeck außerdem zwischen 20:00 Uhr und 02:00 Uhr Verkehrskontrollen im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit durch.
In den ersten drei Stunden führten die Einsatzkräfte mobile Kontrollen in Travemünde durch. Ab 23:00 Uhr wurden Kontrollstellen im Steenkamp und im Gneversdorfer Weg eingerichtet.
Im Ergebnis erfolgten bei sieben Verkehrsteilnehmern Blutproben. In zwei Fällen handelte es sich um Männer, die E-Scooter fuhren. Bei einem besteht der Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol, bei dem anderen der Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von THC und Alkohol. In zwei weiteren Fällen besteht der Verdacht, dass die Tatverdächtigen Pkw unter dem Einfluss von Alkohol führten. In einem der Pkw befand sich zum Zeitpunkt der Kontrolle ein kleines Kind. Die Polizei stellte den Führerschein des Mannes sicher.
Ersten Erkenntnissen zufolge fuhren drei weitere Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von THC. Einer der Fahrer war ein Fahranfänger. Die Polizeibeamten stellten seinen Führerschein ebenfalls sicher.
Die Polizei leitete entsprechend vier Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Überschreitens von Grenzwerten bezüglich THC und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Alkohol- und Cannabisverbots für Fahranfänger ein. Die Fahrzeugführer waren alle männlich und im Alter zwischen 18 und 57 Jahre alt.
Zusätzlich stellten die eingesetzten Beamten diverse Ordnungswidrigkeiten wie Gurtverstöße und mangelhaftes Erste-Hilfe-Material sowie zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. Den beiden Fahrzeugführern mit den Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurde die Weiterfahrt bis zum Nachweis einer Versicherung untersagt.
Zudem kontrollierten Beamte der Polizeidirektion Lübeck unter Federführung des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz mit Mitarbeitern des kommunalen Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit. Die Polizei leitete unter anderem vier Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ein.
Gegen 21:00 Uhr überprüften Beamte der Polizeidirektion Lübeck, der Bereitschaftspolizei sowie Kräfte des Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck am Rondell am Ende der Bertlingstraße circa 260 Personen. Die Polizei stellte dabei zwei Messer sicher und leitete entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Waffen und Messer jeglicher Art oder sonstige gefährliche Gegenstände sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, an den Bahnhöfen, in Bussen und Zügen grundsätzlich nicht erlaubt. Vor diesem Hintergrund werden weitere Kontrollen über den gesamten Veranstaltungszeitraum erfolgen.
Anlässlich des Beginns der Travemünder Woche führten Beamte der Polizeidirektion Lübeck und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Hansestadt Lübeck außerdem zwischen 20:00 Uhr und 02:00 Uhr Verkehrskontrollen im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit durch.
In den ersten drei Stunden führten die Einsatzkräfte mobile Kontrollen in Travemünde durch. Ab 23:00 Uhr wurden Kontrollstellen im Steenkamp und im Gneversdorfer Weg eingerichtet.
Im Ergebnis erfolgten bei sieben Verkehrsteilnehmern Blutproben. In zwei Fällen handelte es sich um Männer, die E-Scooter fuhren. Bei einem besteht der Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol, bei dem anderen der Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von THC und Alkohol. In zwei weiteren Fällen besteht der Verdacht, dass die Tatverdächtigen Pkw unter dem Einfluss von Alkohol führten. In einem der Pkw befand sich zum Zeitpunkt der Kontrolle ein kleines Kind. Die Polizei stellte den Führerschein des Mannes sicher.
Ersten Erkenntnissen zufolge fuhren drei weitere Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von THC. Einer der Fahrer war ein Fahranfänger. Die Polizeibeamten stellten seinen Führerschein ebenfalls sicher.
Die Polizei leitete entsprechend vier Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Überschreitens von Grenzwerten bezüglich THC und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Alkohol- und Cannabisverbots für Fahranfänger ein. Die Fahrzeugführer waren alle männlich und im Alter zwischen 18 und 57 Jahre alt.
Zusätzlich stellten die eingesetzten Beamten diverse Ordnungswidrigkeiten wie Gurtverstöße und mangelhaftes Erste-Hilfe-Material sowie zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. Den beiden Fahrzeugführern mit den Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurde die Weiterfahrt bis zum Nachweis einer Versicherung untersagt.
Quelle: Schleswig-Holstein