Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle am Pfingstsonntag
Am Pfingstsonntag gingen der Bundespolizeiinspektion Kiel gleich zwei per Haftbefehl gesuchte Männer ins Netz.
Kiel (ots) - Eine Person konnte bei der Kontrolle eines Kreuzfahrtschiffes am Ostseekai, eine weitere nach Ankunft eines Zuges in Kiel gestellt werden.
Am 24.05.2026 gegen 06:30 Uhr kontrollierte die saisonal eingerichtete Kontrollgruppe Kreuzfahrtschiffe der Bundespolizeiinspektion Kiel das Kreuzfahrtschiff "Mein Schiff Relax" am Ostseekai in Kiel. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung im Rahmen der Grenzkontrolle kam bei einem 33-jährigen Deutschen ein Haftbefehl zutage. Demnach wurde der Mann wegen Betruges gesucht und hatte noch 29 Tage Restfreiheitsstrafe zu verbüßen. Die Haftstrafe konnte er durch Zahlung einer Geldstrafe i. H. v. 1450,- Euro abwenden und so doch noch an Bord seiner Abreit nachgehen.
Am gleichen Tag gegen 21:00 Uhr kontrollierte eine Bundespolizeistreife einen 42-jährigen Polen nach Ankunft eines Regionalexpresses im Kieler Bahnhof. Nach Hinweis sei der Mann zuvor im Zug alkoholisiert aufgefallen und habe seine Füße auf den Sitzen gehabt.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab hier einen Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft aus Sachsen-Anhalt. Er hatte demnach eine Freiheitsstrafe von 65 Tagen oder haftabwendend eine Geldstrafe i.H.v. 3250,00 Euro zu leisten. Da er die Summe nicht aufbringen konnte, wurde er im Anschluss gegen 22:30 Uhr der Justizvollzugsanstalt zum Haftantritt übergeben.
Rückfragen bitte an:
- André Fischer / Bundespolizeiinspektion Kiel:
[email protected]
Tel.: 0431/ 98071-119
Am 24.05.2026 gegen 06:30 Uhr kontrollierte die saisonal eingerichtete Kontrollgruppe Kreuzfahrtschiffe der Bundespolizeiinspektion Kiel das Kreuzfahrtschiff "Mein Schiff Relax" am Ostseekai in Kiel. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung im Rahmen der Grenzkontrolle kam bei einem 33-jährigen Deutschen ein Haftbefehl zutage. Demnach wurde der Mann wegen Betruges gesucht und hatte noch 29 Tage Restfreiheitsstrafe zu verbüßen. Die Haftstrafe konnte er durch Zahlung einer Geldstrafe i. H. v. 1450,- Euro abwenden und so doch noch an Bord seiner Abreit nachgehen.
Am gleichen Tag gegen 21:00 Uhr kontrollierte eine Bundespolizeistreife einen 42-jährigen Polen nach Ankunft eines Regionalexpresses im Kieler Bahnhof. Nach Hinweis sei der Mann zuvor im Zug alkoholisiert aufgefallen und habe seine Füße auf den Sitzen gehabt.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab hier einen Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft aus Sachsen-Anhalt. Er hatte demnach eine Freiheitsstrafe von 65 Tagen oder haftabwendend eine Geldstrafe i.H.v. 3250,00 Euro zu leisten. Da er die Summe nicht aufbringen konnte, wurde er im Anschluss gegen 22:30 Uhr der Justizvollzugsanstalt zum Haftantritt übergeben.
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Quelle: Schleswig-Holstein