Zoll überprüft Arbeitsbedingungen von Flugpersonal/ Europäische Kontrollaktion unter Beteiligung des Hauptzollamtes Dresden
Der Zoll hat in der vergangenen Woche an mehreren deutschen Flughäfen die Arbeitsbedingungen von Flugpersonal überprüft.
Dresden (ots) - Im Mittelpunkt standen dabei mögliche Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften im Rahmen des sogenannten Wet-Leasings.
Beim Wet-Leasing mietet eine Fluggesellschaft regelmäßig ganze Flugzeuge samt Wartungs- und Flugpersonal. Das Verfahren ist grundsätzlich legal und wird unter anderem genutzt, um Auftragsspitzen oder saisonale Besonderheiten im Flugverkehr abzudecken.
Genau dieses Verfahren hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nun unter die Lupe genommen, denn die in Deutschland geltenden Vorschriften für faire Beschäftigung und gegen Scheinselbst-ständigkeit, Sozialdumping bzw. illegale Arbeitnehmerüberlassung gelten auch bei diesen grenzüberschreitenden Beschäftigungsmodellen.
Die in diesem Rahmen durchgeführten Prüfungen erfolgten gemeinsam mit der European Labour Authority (ELA) und Delegierten europäischer Partnerbehörden aus Irland, Kroatien, Litauen und Tschechien.
Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden beteiligte sich an diesen Maßnahmen. Dabei wurden am 11. September 2026 am Flughafen Leipzig die Beschäftigungsverhältnisse der Besatzung eines aus Griechenland ankommenden Flugzeuges eines deutschen Unternehmens überprüft.
An dieser Prüfung, welche ohne Beanstandungen verlief, nahmen zwei Delegierte aus Irland teil.
Am selben Tag erfolgte am Flughafen Heraklion (Griechenland) die Kontrolle einer aus Deutschland kommenden Maschine des gleichen deutschen Unternehmens.
Hier wiederum nahmen Beschäftigte der Leipziger Finanzkontrolle Schwarzarbeit teil und begleiteten die Kontrollteams der griechischen Arbeitsmarktinspektion und der griechischen Sozialversicherungs-inspektion.
Der von der ELA (European Labour Authority) organisierte und wiederholte Austausch der Inspekteure untereinander diente der Vernetzung der verschiedenen nationalen Behörden und der europaweiten Bündelung ihrer Erkenntnisse und Kontrollmöglichkeiten.
Beim Wet-Leasing mietet eine Fluggesellschaft regelmäßig ganze Flugzeuge samt Wartungs- und Flugpersonal. Das Verfahren ist grundsätzlich legal und wird unter anderem genutzt, um Auftragsspitzen oder saisonale Besonderheiten im Flugverkehr abzudecken.
Genau dieses Verfahren hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nun unter die Lupe genommen, denn die in Deutschland geltenden Vorschriften für faire Beschäftigung und gegen Scheinselbst-ständigkeit, Sozialdumping bzw. illegale Arbeitnehmerüberlassung gelten auch bei diesen grenzüberschreitenden Beschäftigungsmodellen.
Die in diesem Rahmen durchgeführten Prüfungen erfolgten gemeinsam mit der European Labour Authority (ELA) und Delegierten europäischer Partnerbehörden aus Irland, Kroatien, Litauen und Tschechien.
Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden beteiligte sich an diesen Maßnahmen. Dabei wurden am 11. September 2026 am Flughafen Leipzig die Beschäftigungsverhältnisse der Besatzung eines aus Griechenland ankommenden Flugzeuges eines deutschen Unternehmens überprüft.
An dieser Prüfung, welche ohne Beanstandungen verlief, nahmen zwei Delegierte aus Irland teil.
Am selben Tag erfolgte am Flughafen Heraklion (Griechenland) die Kontrolle einer aus Deutschland kommenden Maschine des gleichen deutschen Unternehmens.
Hier wiederum nahmen Beschäftigte der Leipziger Finanzkontrolle Schwarzarbeit teil und begleiteten die Kontrollteams der griechischen Arbeitsmarktinspektion und der griechischen Sozialversicherungs-inspektion.
Der von der ELA (European Labour Authority) organisierte und wiederholte Austausch der Inspekteure untereinander diente der Vernetzung der verschiedenen nationalen Behörden und der europaweiten Bündelung ihrer Erkenntnisse und Kontrollmöglichkeiten.
Quelle: Sachsen