Mehrere Personen aufgrund fehlender Einreisevoraussetzung zurückgewiesen
Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen stellten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in Reitzenhain in den vergangenen Tagen drei Personen fest, welche die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllten und wiesen diese in die Tschechische Republik zurück.
Reitzenhain (ots) - Zunächst wurde am 24.08.2026 gegen 06:30 Uhr ein 27-jähriger Mazedonier kontrolliert. Eine Überprüfung ergab, dass er seinen visumfreien Aufenthalt im Schengenraum bereits um 25 Tage überschritten hatte (Nicht-EU Bürger dürfen sich maximal 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Schengenraum aufhalten). Ein Visum, welches zu einem längeren Aufenthalt berechtigt, konnte er nicht vorweisen. Aufgrund dessen wurde Anzeige wegen unerlaubter Einreise ohne erforder-lichen Aufenthaltstitel erstattet und eine Zurückweisung in die Tschechische Republik vollzogen.
Gleichgelagerte Sachverhalte ereignete sich am 25.08.2026 gegen 12:30 Uhr und am 26.08.2026 gegen 01:25 Uhr. Auch hier stellten die Beamten fest, dass ein 63-jähriger sowie ein 46-jähriger serbischer Staatsangehöriger ihre visumfreien Aufenthalte bereits um 28 Tage bzw. 22 Tage überschritten hatten. Beide erhielten eine Strafanzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise. Ihnen wurde die Einreise verweigert und es erfolgte die Zurückweisung in die Tschechische Republik.
Gleichgelagerte Sachverhalte ereignete sich am 25.08.2026 gegen 12:30 Uhr und am 26.08.2026 gegen 01:25 Uhr. Auch hier stellten die Beamten fest, dass ein 63-jähriger sowie ein 46-jähriger serbischer Staatsangehöriger ihre visumfreien Aufenthalte bereits um 28 Tage bzw. 22 Tage überschritten hatten. Beide erhielten eine Strafanzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise. Ihnen wurde die Einreise verweigert und es erfolgte die Zurückweisung in die Tschechische Republik.
Quelle: Sachsen