Erfolgreiche Fahndungsmaßnahmen am Grenzübergang in Reitzenhain
Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen konnte die Bundes-polizeiinspektion Chemnitz über den Zeitraum vom Freitag den 11. Sep-tember 2026 bis zum Montag den 14.
Reitzenhain (ots) - September 2026 am Grenzübergang in Reitzenhain einen rumänischen Staatsangehörigen feststellen, welcher als Mitfahrer in einem Kleinbus am 11. September 2026 gegen 14:30 Uhr beabsichtigte in die Bundesrepublik einzureisen. Gegen den 55-jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft (StA) Kassel we-gen Computerbetrug vor. Nach erfolgter Vorführung am Amtsgericht in Chemnitz wurde der Rumäne am Folgetag gegen Mittag in die JVA-Leipzig eingeliefert. Am 12. September 2026 gegen 12:30 Uhr konnte weiterhin bei der polizeilichen Einreisekontrolle in das Bundesgebiet ein 45-jähriger tschechischer Staatsbürger festgestellt werden, gegen wel-chen ein Vollstreckungshaftbefehl der StA Chemnitz vorlag, und dieser eine 30-tägige Freiheitsstrafe abzusitzen hatte oder eine Ersatzfreiheitsstrafe i.H.v. insgesamt 1.965 Euro zu leisten hatte. Der tschechische Staatsbürger konnte den Gesamtbetrag von 1.965 Euro bezahlen und setzte seine Reise nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen fort.
In den Morgenstunden des 14. September 2026 wurde gegen 02:15 Uhr eine 24-jährige mongolische Staatsangehörige bei der beabsichtigten Einreise am Grenzübergang in Reitzenhain festgestellt. Die 24-jährige konnte den kontrollierenden Beamten zwar einen gültigen Reisepass vorlegen, der tschechische Aufenthaltstitel war allerdings bereits abge-laufen. Die 24-jährige hatte auch zurückliegend die Verlängerung ihres Aufenthaltstitel in der CZ-Republik beantragt, doch da hierzu noch keine positive Entscheidung durch die tschechischen Behörden getroffen wur-de, darf sie nicht im Schengengebiet reisen. Gegen die mongolische Staatsangehörige wird nun wegen unerlaubter Einreise ermittelt und die-se nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Tschechische Republik zurückgewiesen.
In den Morgenstunden des 14. September 2026 wurde gegen 02:15 Uhr eine 24-jährige mongolische Staatsangehörige bei der beabsichtigten Einreise am Grenzübergang in Reitzenhain festgestellt. Die 24-jährige konnte den kontrollierenden Beamten zwar einen gültigen Reisepass vorlegen, der tschechische Aufenthaltstitel war allerdings bereits abge-laufen. Die 24-jährige hatte auch zurückliegend die Verlängerung ihres Aufenthaltstitel in der CZ-Republik beantragt, doch da hierzu noch keine positive Entscheidung durch die tschechischen Behörden getroffen wur-de, darf sie nicht im Schengengebiet reisen. Gegen die mongolische Staatsangehörige wird nun wegen unerlaubter Einreise ermittelt und die-se nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Tschechische Republik zurückgewiesen.
Quelle: Sachsen