Durch Zahlung der offenen Geldstrafen entgehen vier Personen ihrer Einlieferung in die JVA
Am gestrigen Tag wurden in Reitzenhain gleich vier Haftbefehle voll-streckt.
Reitzenhain (ots) - Alle Personen konnten die offenen Geldstrafen zahlen bzw. zahlen lassen und somit ihre Fahrt fortsetzen.
Zunächst wurde 02:40 Uhr ein 33-jähriger rumänischer Staatsangehöriger kontrolliert. Dabei stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Chemnitz fest. Er hatte eine noch eine offene Geldbuße in Höhe von 175 Euro zu begleichen.
Wenig später gegen 08:05 Uhr stellten die Beamten bei einem 34-jährigen rumänischen Staatsangehörigen eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Hildesheim fest. Er war wegen Urkundenfälschung vom Amtsgericht Gifhorn zu einer Geldstrafe von 1831 Euro verurteilt worden. Er selbst war nicht in der Lage die geforderte Summe vor Ort zu begleichen. Seine Familienangehörigen zahlten den Betrag jedoch in einem Polizeirevier in Leipzig und bewährten ihn vor einer Einlieferung in die JVA.
Fahrer und Beifahrer eines slowakischen PKW waren zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Dies stellten die Einsatzkräfte bei der Überprüfung eines PKW in der Einreise am Grenzübergang in Reitzenhain fest. Der Fahrer, ein 33-jähriger Slowake hatte noch eine offene Geldstrafe in Höhe von 710 Euro wegen Straßengefährdung zu zahlen. Sein Beifahrer war vom Amtsgericht Aschaffenburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 984,50 Euro verurteilt worden. Da beide die offenen Geldstrafen vor Ort beglichen, konnten sie ihre Reise fortsetzen.
Zunächst wurde 02:40 Uhr ein 33-jähriger rumänischer Staatsangehöriger kontrolliert. Dabei stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Chemnitz fest. Er hatte eine noch eine offene Geldbuße in Höhe von 175 Euro zu begleichen.
Wenig später gegen 08:05 Uhr stellten die Beamten bei einem 34-jährigen rumänischen Staatsangehörigen eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Hildesheim fest. Er war wegen Urkundenfälschung vom Amtsgericht Gifhorn zu einer Geldstrafe von 1831 Euro verurteilt worden. Er selbst war nicht in der Lage die geforderte Summe vor Ort zu begleichen. Seine Familienangehörigen zahlten den Betrag jedoch in einem Polizeirevier in Leipzig und bewährten ihn vor einer Einlieferung in die JVA.
Fahrer und Beifahrer eines slowakischen PKW waren zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Dies stellten die Einsatzkräfte bei der Überprüfung eines PKW in der Einreise am Grenzübergang in Reitzenhain fest. Der Fahrer, ein 33-jähriger Slowake hatte noch eine offene Geldstrafe in Höhe von 710 Euro wegen Straßengefährdung zu zahlen. Sein Beifahrer war vom Amtsgericht Aschaffenburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 984,50 Euro verurteilt worden. Da beide die offenen Geldstrafen vor Ort beglichen, konnten sie ihre Reise fortsetzen.
Quelle: Sachsen