Restfreiheitsstrafe plus Einreiseverbot
In den frühen Morgenstunden des 13. Juni 2026 wurde eine 49- jährige Tschechin als Insasse eines Reisebusses bei der Einreisekontrolle am Grenzübergang Breitenau einer Fahndungsüberprüfung unterzogen.
Breitenau (ots) - Nach dessen Ergebnis, war die Reise für die Frau beendet. Die Staatsanwaltschaft München hat sie im Oktober 2025 zur Festnahme ausgeschrieben. Laut Haftbefehl hat sie noch eine 271- tägige Restfreiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und drei Monaten wegen Betruges zu verbüßen. Des Weiteren besteht gegen sie ein bis zum 10.09.2031 befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot, beschieden durch die Ausländerbehörde München, für die Bundesrepublik Deutschland. Die Tschechin wurde nach Abschluss aller Maßnahmen in die JVA Chemnitz eingeliefert.
Quelle: Sachsen