Zwei Fahrzeuge kollidieren mit Brückenpfeiler
Am 20.07.2026 ereignete sich am späten Abend ein Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw in der St.
Saarbrücken-Malstatt (ots) - Johanner Straße in Saarbrücken-Malstatt. Hierbei befuhr ein 42-jähriger Saarbrücker mit seiner Mittelklasselimousine die St. Johanner Straße in Fahrtrichtung Trierer Straße und beabsichtigte in Höhe einer Tankstelle das vor ihm fahrende Fahrzeug, ein Mittelklasse-SUV, geführt von einem 45-jährigem Saarbrücker, trotz durchgezogener Linie im Kurvenbereich zu überholen. Hierbei scherte der Fahrzeugführer zu früh wieder nach rechts ein und kollidierte mit dem SUV. Durch den Zusammenstoß drehte sich das Fahrzeug um 180 Grad und beide Fahrzeuge kollidierten in der Folge mit dem Brückenpfeiler einer Bahnunterführung.
Bei dem Unfallgeschehen wurde ein 16-jährige Beifahrer im SUV leicht verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand hoher Sachschaden, ein Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste durch einen Abschleppdienst von der Unfallstelle entfernt werden. Ob an dem Brückenpfeiler ein Schaden entstanden ist kann noch nicht gesagt werden.
Im Zuge der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrer des SUV nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Gegen ihn wird ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Gegen den Fahrer der Limousine wird ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.
Für die Dauer der Unfallaufnahme war die St. Johanner Straße im Bereich der Unfallstelle für die Dauer von ca. einer Stunde vollgesperrt. Hierdurch kam es zu leichten Verkehrsbehinderungen, entsprechende Verkehrsmaßnahmen wurden durch die Polizei getroffen.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach
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Heinrich-Barth-Straße 2
66115 Saarbrücken
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Bei dem Unfallgeschehen wurde ein 16-jährige Beifahrer im SUV leicht verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand hoher Sachschaden, ein Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste durch einen Abschleppdienst von der Unfallstelle entfernt werden. Ob an dem Brückenpfeiler ein Schaden entstanden ist kann noch nicht gesagt werden.
Im Zuge der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrer des SUV nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Gegen ihn wird ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Gegen den Fahrer der Limousine wird ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.
Für die Dauer der Unfallaufnahme war die St. Johanner Straße im Bereich der Unfallstelle für die Dauer von ca. einer Stunde vollgesperrt. Hierdurch kam es zu leichten Verkehrsbehinderungen, entsprechende Verkehrsmaßnahmen wurden durch die Polizei getroffen.
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Quelle: Saarland