Festnahme - 32-Jähriger muss nach Grenzkontrolle in eine Justizvollzugsanstalt
Am Sonntag, den 3. Mai 2026 gegen 08:30 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 32-jährigen Mann rumänischer Staatsangehörigkeit.
Saarbrücken (ots) - Dieser reiste mit einem grenzüberschreitenden Reisebus über die BAB 6 von Frankreich in die Bundesrepublik Deutschland ein.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der 32-Jährige zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Vollstreckungshaftbefehl wurde wegen Diebstahls erlassen. Der rumänische Staatsangehörige sollte eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro zahlen, um einer 15-tägigen Inhaftierung zu entgehen.
Da er den haftbefreienden Betrag allerdings nicht aufbringen konnte, wurde er im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der 32-Jährige zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Vollstreckungshaftbefehl wurde wegen Diebstahls erlassen. Der rumänische Staatsangehörige sollte eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro zahlen, um einer 15-tägigen Inhaftierung zu entgehen.
Da er den haftbefreienden Betrag allerdings nicht aufbringen konnte, wurde er im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: Saarland