Elektrobrand auf Fahrgastkabinenschiff führt zur Evakuierung der Gäste
Am späten Montagabend, 22.06.2026, um 21:36 Uhr ist es auf einem Fahrgastkabinenschiff im Unterwasser der Schleuse St.
Sankt Aldegund (ots) - Aldegund zu einem Brand im Technikraum gekommen. Nach ersten Erkenntnissen geriet ein Transformator in einem Schaltschrank in Brand. Die zuständige Wasserschutzpolizei sowie die lokalen Rettungskräfte wurden umgehend alarmiert.
Als Vorsichtsmaßnahme wurden die 237 Passagiere gemäß dem Evakuierungsplan der Besatzung auf das Oberdeck verbracht. Verletzt wurde niemand. Ein Sachschaden entstand lediglich im Bereich des Schaltschrankes. Die genaue Höhe ist derzeit noch unbekannt.
In einer ersten Aktualisierung der Lage konnte Entwarnung gegeben werden. Der betroffene Transformator wurde fachgerecht umgeklemmt, sodass die Stromversorgung der wesentlichen Verbraucher an Bord wiederhergestellt ist. Die Passagiere konnten daraufhin wieder sicher in ihre Kabinen zurückkehren und verbleiben an Bord.
Für das Fahrgastkabinenschiff wurde durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ein vorläufiges Weiterfahrverbot erteilt, bis am frühen Morgen eine Begutachtung durch einen Sachverständigen erfolgt. Eine Behinderung oder Einschränkung für den übrigen Schiffsverkehr auf der Wasserstraße besteht nicht.
Als Vorsichtsmaßnahme wurden die 237 Passagiere gemäß dem Evakuierungsplan der Besatzung auf das Oberdeck verbracht. Verletzt wurde niemand. Ein Sachschaden entstand lediglich im Bereich des Schaltschrankes. Die genaue Höhe ist derzeit noch unbekannt.
In einer ersten Aktualisierung der Lage konnte Entwarnung gegeben werden. Der betroffene Transformator wurde fachgerecht umgeklemmt, sodass die Stromversorgung der wesentlichen Verbraucher an Bord wiederhergestellt ist. Die Passagiere konnten daraufhin wieder sicher in ihre Kabinen zurückkehren und verbleiben an Bord.
Für das Fahrgastkabinenschiff wurde durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ein vorläufiges Weiterfahrverbot erteilt, bis am frühen Morgen eine Begutachtung durch einen Sachverständigen erfolgt. Eine Behinderung oder Einschränkung für den übrigen Schiffsverkehr auf der Wasserstraße besteht nicht.
Quelle: Rheinland-Pfalz