Wildpark und Greifvogelzoo durchsucht - Aktueller Ermittlungsstand
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und des Polizeipräsidiums Westpfalz
Kreis Kusel (ots) - Nach der Durchsuchung eines Wildparks und Greifvogelzoos im Nordpfälzer Bergland (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/6353482) informieren die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und das Polizeipräsidium Westpfalz über den aktuellen Stand der Ermittlungen.
Die Kriminaldirektion Kaiserslautern ermittelt aufgrund von Hinweisen seit Juli gegen den Betreiber der Einrichtung wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Auf Anordnung des Amtsgerichts Kaiserslautern durchsuchten Einsatzkräfte am Mittwoch den Wildpark und Greifvogelzoo sowie die Wohn- und Geschäftsräume des Betreibers.
Nach den derzeitigen Erkenntnissen haben sich die Verdachtsmomente aus strafrechtlicher Sicht teilweise bestätigt, teilweise aber auch nicht.
Nach dem Tierschutzgesetz macht sich strafbar, wer Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund tötet oder ihnen aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden, beziehungsweise länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. In Bezug auf den regulären Tierbestand des Wildparks und Greifvogelzoos haben sich nach derzeitigen Erkenntnissen keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ergeben.
Polizei und Veterinäramt stellten jedoch eine Rattenzucht fest. Vermutlich handelt es sich um mehrere tausend Tiere, die als Futter für Greifvögel gehalten werden. Die Behörden werfen dem Betreiber vor, die Tiere vor der Verfütterung unsachgemäß getötet zu haben, weshalb nun ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz in Betracht kommt. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Im Wohnanwesen des 60-Jährigen stellte die Polizei eine Pistole sowie Munition sicher, für die der Mann keine waffenrechtliche Erlaubnis vorweisen konnte. Bei der Waffe handelt es sich mutmaßlich um ein Erbstück. Die Beamten ermitteln deshalb wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffenrecht. Im Zusammenhang mit dem Fund stellte die Kreisverwaltung Kusel auch die Waffen sicher, die sich legal im Besitz des Tierparkbetreibers befanden.
Die Durchsuchung am Mittwoch dauerte etwa zehn Stunden. Daran waren Kräfte des Veterinäramts und des Kommunalen Vollzugsdienstes der Kreisverwaltung Kusel sowie Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik und des Polizeipräsidiums Westpfalz beteiligt. Zur Unterstützung setzte die Polizei auch eine Drohne ein. Der Inhaber und die Mitarbeiter des Parks waren während der Durchsuchung anwesend und kooperierten gut mit den Behörden.
Der Wildpark und Greifvogelzoo ist nach öffentlich zugänglichen Angaben etwa 30 Hektar groß. Auf dem Gelände werden offiziell rund 800 Tiere gehalten. Tiere wurden nicht sichergestellt. Fachkräfte des Veterinäramts begutachteten den Tierbestand. Das schriftliche Ergebnis dieser Begutachtung liegt noch nicht vor.
Nach dem aktuellen Stand bleibt der Park unter Auflagen geöffnet. Wie mit der Rattenzucht weiter verfahren wird, ist derzeit Gegenstand der Prüfung durch das Veterinäramt. |erf
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Die Kriminaldirektion Kaiserslautern ermittelt aufgrund von Hinweisen seit Juli gegen den Betreiber der Einrichtung wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Auf Anordnung des Amtsgerichts Kaiserslautern durchsuchten Einsatzkräfte am Mittwoch den Wildpark und Greifvogelzoo sowie die Wohn- und Geschäftsräume des Betreibers.
Nach den derzeitigen Erkenntnissen haben sich die Verdachtsmomente aus strafrechtlicher Sicht teilweise bestätigt, teilweise aber auch nicht.
Nach dem Tierschutzgesetz macht sich strafbar, wer Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund tötet oder ihnen aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden, beziehungsweise länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. In Bezug auf den regulären Tierbestand des Wildparks und Greifvogelzoos haben sich nach derzeitigen Erkenntnissen keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ergeben.
Polizei und Veterinäramt stellten jedoch eine Rattenzucht fest. Vermutlich handelt es sich um mehrere tausend Tiere, die als Futter für Greifvögel gehalten werden. Die Behörden werfen dem Betreiber vor, die Tiere vor der Verfütterung unsachgemäß getötet zu haben, weshalb nun ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz in Betracht kommt. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Im Wohnanwesen des 60-Jährigen stellte die Polizei eine Pistole sowie Munition sicher, für die der Mann keine waffenrechtliche Erlaubnis vorweisen konnte. Bei der Waffe handelt es sich mutmaßlich um ein Erbstück. Die Beamten ermitteln deshalb wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffenrecht. Im Zusammenhang mit dem Fund stellte die Kreisverwaltung Kusel auch die Waffen sicher, die sich legal im Besitz des Tierparkbetreibers befanden.
Die Durchsuchung am Mittwoch dauerte etwa zehn Stunden. Daran waren Kräfte des Veterinäramts und des Kommunalen Vollzugsdienstes der Kreisverwaltung Kusel sowie Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik und des Polizeipräsidiums Westpfalz beteiligt. Zur Unterstützung setzte die Polizei auch eine Drohne ein. Der Inhaber und die Mitarbeiter des Parks waren während der Durchsuchung anwesend und kooperierten gut mit den Behörden.
Der Wildpark und Greifvogelzoo ist nach öffentlich zugänglichen Angaben etwa 30 Hektar groß. Auf dem Gelände werden offiziell rund 800 Tiere gehalten. Tiere wurden nicht sichergestellt. Fachkräfte des Veterinäramts begutachteten den Tierbestand. Das schriftliche Ergebnis dieser Begutachtung liegt noch nicht vor.
Nach dem aktuellen Stand bleibt der Park unter Auflagen geöffnet. Wie mit der Rattenzucht weiter verfahren wird, ist derzeit Gegenstand der Prüfung durch das Veterinäramt. |erf
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Quelle: Rheinland-Pfalz