Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 19-Jährigen
Seit Mittwoch, 12.08.2026, wird ein in Ludwigshafen, in der nördlichen Innenstadt, wohnender 19-Jähriger vermisst.
Ludwigshafen (ots) - Er verließ am Mittwoch zwischen 00:00 Uhr und 01:00 Uhr seine Wohnschrift, wo er zuletzt gesehen wurde. Seitdem ist sein Aufenthaltsort unbekannt.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der 19-Jährige in einer hilflosen Lage befindet.
Beschreibung des 19-Jährigen:
- Ca. 172cm groß
- 65kg
- Schwarze, leichte Daunenjacke, darunter oberkörperfrei
- Graue, lange Jogginghose
- Schwarze Sportschuhe
Weitere Informationen, wie Name und ein Lichtbild des Vermissten, finden Sie hier: https://s.rlp.de/1hPYYbu
Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 96323312 an den Kriminaldauerdienst Ludwigshafen zu wenden. Wenn Sie den Vermissten sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
HINWEIS:
Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der 19-Jährige in einer hilflosen Lage befindet.
Beschreibung des 19-Jährigen:
- Ca. 172cm groß
- 65kg
- Schwarze, leichte Daunenjacke, darunter oberkörperfrei
- Graue, lange Jogginghose
- Schwarze Sportschuhe
Weitere Informationen, wie Name und ein Lichtbild des Vermissten, finden Sie hier: https://s.rlp.de/1hPYYbu
Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 96323312 an den Kriminaldauerdienst Ludwigshafen zu wenden. Wenn Sie den Vermissten sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
HINWEIS:
Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Quelle: Rheinland-Pfalz