Geldstrafe nach Widerstand
Am 13. Juli 2025 wurden Polizeikräfte zu einer körperlichen Auseinandersetzung in einem Wohnhaus im Stadtteil Oppau gerufen.
Ludwigshafen (ots) - Eine damals 41-Jährige verhielt sich hierbei verbal aggressiv, weshalb sie der Wohnung verwiesen wurde. Da sich die alkoholisierte Frau im weiteren Verlauf weiterhin aggressiv verhielt, wurde sie in Gewahrsam genommen. Gegen die Ingewahrsamnahme leistete sie Widerstand, schlug nach den Einsatzkräften, spuckte in deren Richtung und beleidigte sie. Sowohl die Frau als auch zwei Polizeikräfte wurden dabei leicht verletzt.
Das Amtsgericht Ludwigshafen verurteilte die Frau nun u.a. wegen tätlichen Angriffs, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.200 Euro (80 Tagessätze zu je 40 Euro). Das Gericht ging aufgrund der erheblichen Alkoholisierung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.
Das Amtsgericht Ludwigshafen verurteilte die Frau nun u.a. wegen tätlichen Angriffs, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.200 Euro (80 Tagessätze zu je 40 Euro). Das Gericht ging aufgrund der erheblichen Alkoholisierung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.
Quelle: Rheinland-Pfalz