Durchsuchungen nach Waffen
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz Am 27.05.2027 durchsuchten Polizeikräfte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landau i.d.
Südpfalz (ots) - Pfalz insgesamt drei Wohnungen, zwei Gewerbeobjekte und drei Fahrzeuge in Landau und in der Verbandsgemeinde Edenkoben.
Den Durchsuchungsmaßnahmen vorangegangen sind umfangreiche und intensive Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landau i.d. Pfalz und der Kriminalpolizei Landau. Hieraus ergab sich der Verdacht, dass zwei Männer im Alter von 28 und 31 Jahren Waffen in den Durchsuchungsobjekten aufbewahren.
Die Polizeikräfte konnten bei den Durchsuchungen zwei Langwaffen, eine Schreckschusspistole, einen Elektroschocker, ein Springmesser, Munition und drei Mobiltelefone sicherstellen.
Neben Kräften des Polizeipräsidiums Rheinpfalz waren auch Spezialeinheiten und Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik beteiligt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landau und der Kriminalpolizei Landau u.a. wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz dauern an. Weitere Auskünfte können aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht erteilt werden.
Den Durchsuchungsmaßnahmen vorangegangen sind umfangreiche und intensive Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landau i.d. Pfalz und der Kriminalpolizei Landau. Hieraus ergab sich der Verdacht, dass zwei Männer im Alter von 28 und 31 Jahren Waffen in den Durchsuchungsobjekten aufbewahren.
Die Polizeikräfte konnten bei den Durchsuchungen zwei Langwaffen, eine Schreckschusspistole, einen Elektroschocker, ein Springmesser, Munition und drei Mobiltelefone sicherstellen.
Neben Kräften des Polizeipräsidiums Rheinpfalz waren auch Spezialeinheiten und Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik beteiligt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landau und der Kriminalpolizei Landau u.a. wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz dauern an. Weitere Auskünfte können aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht erteilt werden.
Quelle: Rheinland-Pfalz