Absturz eines Kleinflugzeuges - Vorläufige Obduktionsergebnisse
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz
Limburgerhof (ots) - Nachtrag zur Pressmeldung vom 17.05.2025 unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/6276258
Nach dem Absturz eines Kleinflugzeuges in Limburgerhof wurden die Leichname der beiden verstorbenen Flugzeuginsassen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) obduziert.
Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion kann ein Polytrauma als todesursächlich angenommen werden. Hinweise auf Erkrankungen o.ä., welche zum Absturz des Flugzeuges geführt haben könnten, liegen nicht vor.
Nach dem Absturz eines Kleinflugzeuges in Limburgerhof wurden die Leichname der beiden verstorbenen Flugzeuginsassen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) obduziert.
Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion kann ein Polytrauma als todesursächlich angenommen werden. Hinweise auf Erkrankungen o.ä., welche zum Absturz des Flugzeuges geführt haben könnten, liegen nicht vor.
Quelle: Rheinland-Pfalz