Geschwindigkeitsmessung im Rahmen des Speedmarathon
Anlässlich des bundesweiten "Speedmarathons" führten Einsatzkräfte der Polizei Bingen am 13.04.2026 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:15 Uhr eine Geschwindigkeitsmessung an der B9 zwischen Bingerbrück und Trechtingshausen durch.
Bingen, B9 (ots) - Auf besagter Strecke kam es im Verlauf des letzten Jahres zu mehreren schweren Verkehrsunfällen mit tödlich verunglückten Personen. In der knapp zweistündigen Messphase bei diesiger Witterung konnten lediglich noch moderate Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden. Bei erlaubten 60km/h Höchstgeschwindigkeit wurde der "Spitzenreiter" mit 82km/h gemessen. Insgesamt kam es zu 18 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ausnahmslos alle Geschwindigkeitssünder zeigten sich im persönlichen Gespräch einsichtig ob ihres Fehlverhaltens.
Neben den Geschwindigkeitsverstößen wurden bei zwei Fahrzeugführern illegale Veränderungen am Kraftfahrzeug festgestellt. Gegen beide Fahrer wird ein entsprechendes Verfahren wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis eingeleitet und die Zulassungsstelle in Kenntnis gesetzt.
Zudem ging den Kontrollkräften ein 35-jähriger Fahrer ohne Führerschein ins Netz, dem bereits 2013 die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Auch der Fahrzeughalter wird sich nun mit einem Strafverfahren wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis konfrontiert sehen.
Bei der Kontrolle einer 78-jährigen Fahrerin ergaben sich darüber hinaus erhebliche Zweifel an der Geeignetheit zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr. Wie sich im Gespräch herausstellte ist die Führerscheinstelle diesbezüglich schon involviert und wird auch in diesem Fall einen Kontrollbericht erhalten um entsprechende Maßnahmen auf dem Verwaltungsweg einzuleiten.
Neben den Geschwindigkeitsverstößen wurden bei zwei Fahrzeugführern illegale Veränderungen am Kraftfahrzeug festgestellt. Gegen beide Fahrer wird ein entsprechendes Verfahren wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis eingeleitet und die Zulassungsstelle in Kenntnis gesetzt.
Zudem ging den Kontrollkräften ein 35-jähriger Fahrer ohne Führerschein ins Netz, dem bereits 2013 die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Auch der Fahrzeughalter wird sich nun mit einem Strafverfahren wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis konfrontiert sehen.
Bei der Kontrolle einer 78-jährigen Fahrerin ergaben sich darüber hinaus erhebliche Zweifel an der Geeignetheit zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr. Wie sich im Gespräch herausstellte ist die Führerscheinstelle diesbezüglich schon involviert und wird auch in diesem Fall einen Kontrollbericht erhalten um entsprechende Maßnahmen auf dem Verwaltungsweg einzuleiten.
Quelle: Rheinland-Pfalz