Gullydeckel ausgehoben - Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
Am Sonntag, den 17.05.2026 gegen 06:30 Uhr wird die Polizeiinspektion Trier über einen herausgehobenen Gullydeckel im Bereich der B49 in Höhe des Zurlaubener Ufers in Trier informiert.
Trier (ots) - Ein aufmerksamer Zeuge hatte den geöffneten Kanalschacht bemerkt und die Polizei informiert.
Das Ausheben eines Gullydeckels stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß §315 b StGB und somit eine Straftat dar.
Der oder die Täter hinterließen den Gullydeckel zudem auf der Straße und bereiteten hiermit neben dem entstandenen Loch ein Hindernis auf der Fahrbahn.
Sollten Verkehrsteilnehmer durch den herausgehobenen Gullydeckel gefährdet worden sein, so werden diese gebeten sich bei der Polizeiinspektion Trier unter der Rufnummer 0651-98344150 zu melden. Darüber hinaus sucht die Polizeiinspektion Trier Zeugen, die sachdienliche Hinweise bezüglich des bzw. der Täter geben können.
Das Ausheben eines Gullydeckels stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß §315 b StGB und somit eine Straftat dar.
Der oder die Täter hinterließen den Gullydeckel zudem auf der Straße und bereiteten hiermit neben dem entstandenen Loch ein Hindernis auf der Fahrbahn.
Sollten Verkehrsteilnehmer durch den herausgehobenen Gullydeckel gefährdet worden sein, so werden diese gebeten sich bei der Polizeiinspektion Trier unter der Rufnummer 0651-98344150 zu melden. Darüber hinaus sucht die Polizeiinspektion Trier Zeugen, die sachdienliche Hinweise bezüglich des bzw. der Täter geben können.
Quelle: Rheinland-Pfalz