(Weisenheim am Sand/Maxdorf) - E-Scooter, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung und Handynutzung festgestellt
Am 07.09.2026, gegen 18:00 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung auf der L454 zwischen Weisenheim am Sand und Maxdorf eine Kolonne von drei E-Scootern auf.
BAD DÜRKHEIM (ots) - Der vorausfahrende E-Scooter erreichte nach polizeilicher Wahrnehmung eine Geschwindigkeit von mehr als 70 km/h. Als der Fahrer den Streifenwagen bemerkte, bog er schnell mit seinem E-Scooter in Richtung Wingertszeile ab und entfernte sich unerkannt.
Die beiden weiteren Fahrer konnten kurz darauf festgestellt werden. Diese befuhren einen parallel zur L454 verlaufenden Feldweg in Richtung Maxdorf. Beide führten während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand. Sie wurden im Bereich des Eyersheimer Hofes einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Im Rahmen der Kontrolle bestritten beide zunächst die Nutzung der Mobiltelefone, räumten dies im weiteren Verlauf jedoch ein.
Angaben zu dem geflüchteten E-Scooter-Fahrer konnten/wollten die beiden Jugendlichen nicht machen. Sie gaben an, diesen lediglich flüchtig zu kennen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass E-Scooter keine Spielzeuge sind, sondern Kraftfahrzeuge, für deren Nutzung klare gesetzliche Vorgaben gelten. Insbesondere eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit kann zu schweren Unfällen führen. Auch die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt lenkt vom Verkehrsgeschehen ab und erhöht das Unfallrisiko erheblich.
Die beiden weiteren Fahrer konnten kurz darauf festgestellt werden. Diese befuhren einen parallel zur L454 verlaufenden Feldweg in Richtung Maxdorf. Beide führten während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand. Sie wurden im Bereich des Eyersheimer Hofes einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Im Rahmen der Kontrolle bestritten beide zunächst die Nutzung der Mobiltelefone, räumten dies im weiteren Verlauf jedoch ein.
Angaben zu dem geflüchteten E-Scooter-Fahrer konnten/wollten die beiden Jugendlichen nicht machen. Sie gaben an, diesen lediglich flüchtig zu kennen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass E-Scooter keine Spielzeuge sind, sondern Kraftfahrzeuge, für deren Nutzung klare gesetzliche Vorgaben gelten. Insbesondere eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit kann zu schweren Unfällen führen. Auch die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt lenkt vom Verkehrsgeschehen ab und erhöht das Unfallrisiko erheblich.
Quelle: Rheinland-Pfalz