(Wachenheim) - Hausfriedensbruch
Am Dienstag, 15.09.2026, gegen 14:00 Uhr, kam es im Rieslingweg in Wachenheim zu einem Hausfriedensbruch zum Nachteil einer älteren Dame.
BAD DÜRKHEIM (ots) - Nach bisherigen Erkenntnissen näherten sich zwei bislang unbekannte Frauen dem Anwesen der Geschädigten. Eine der Frauen überwand das Gartentor und betrat anschließend durch die geöffnete Haustür den Hausflur des Einfamilienhauses. Die zweite Frau verblieb währenddessen am Gartentor.
Die Geschädigte traf die unbekannte Frau im Hausflur an und sprach diese an. Die Frau gab an, auf der Suche nach Arbeit zu sein. Daraufhin forderte die Geschädigte sie auf, das Anwesen zu verlassen. Die unbekannte Frau kam dieser Aufforderung nach.
Da die Frau zuvor unbefugt das Gartentor überwunden und den Hausflur des Wohnhauses betreten hatte, wurden Ermittlungen hinsichtlich des Hausfriedensbruchs aufgenommen.
Zu den beiden unbekannten Frauen liegen derzeit keine ausreichenden Personenbeschreibungen oder Hinweise vor.
Ihre Polizei rät, bei unbekannten Personen, die unangekündigt an Wohnhäusern erscheinen und Arbeitsleistungen oder Dienstleistungen anbieten, aufmerksam zu sein. Lassen Sie unbekannte Personen nicht unaufgefordert in Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Halten Sie Türen geschlossen und sprechen Sie Besucher möglichst durch die geschlossene Tür oder über eine Gegensprechanlage an.
Seien Sie aufmerksam und verständigen Sie bei verdächtigem Verhalten die Polizei.
Die Geschädigte traf die unbekannte Frau im Hausflur an und sprach diese an. Die Frau gab an, auf der Suche nach Arbeit zu sein. Daraufhin forderte die Geschädigte sie auf, das Anwesen zu verlassen. Die unbekannte Frau kam dieser Aufforderung nach.
Da die Frau zuvor unbefugt das Gartentor überwunden und den Hausflur des Wohnhauses betreten hatte, wurden Ermittlungen hinsichtlich des Hausfriedensbruchs aufgenommen.
Zu den beiden unbekannten Frauen liegen derzeit keine ausreichenden Personenbeschreibungen oder Hinweise vor.
Ihre Polizei rät, bei unbekannten Personen, die unangekündigt an Wohnhäusern erscheinen und Arbeitsleistungen oder Dienstleistungen anbieten, aufmerksam zu sein. Lassen Sie unbekannte Personen nicht unaufgefordert in Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Halten Sie Türen geschlossen und sprechen Sie Besucher möglichst durch die geschlossene Tür oder über eine Gegensprechanlage an.
Seien Sie aufmerksam und verständigen Sie bei verdächtigem Verhalten die Polizei.
Quelle: Rheinland-Pfalz