Polizeiautobahnstation Ruchheim - LKW kollidiert mit Mittelschutzplanke auf der A61
In der Nacht von Freitag, 18.09.2026, auf Samstag, 19.09.2026, kam es auf der A61 in Fahrtrichtung Speyer, zwischen der Anschlussstelle Schifferstadt und dem Autobahnkreuz Speyer, gegen 22:45 Uhr zu einem Alleinunfall eines Sattelzugs.
Speyer (ots) - Nachdem der 63-jährige Fahrer des LKWs aufgrund eines geplatzten Reifens die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, kollidierte dieses mit der Mittelschutzplanke und blieb dort mittig stecken. Der PKW einer 59-jährigen Autofahrerin, die sich auf der gegenüberliegenden Richtungsfahrbahn befand, wurde durch aufgewirbeltes Erdreich leicht beschädigt.
Verletzt wurde durch den Verkehrsunfall niemand, jedoch war der Sattelzug nicht mehr fahrbereit. Die Unfallaufnahme und anschließende Bergung erschwerte sich aufgrund der Unfallendposition und dauerte bis in die frühen Morgenstunden an. Hierbei waren zunächst Teile beider Richtungsfahrbahnen mit der Unterstützung der Feuerwehr Schifferstadt sowie der Feuerwehr Speyer gesperrt. Der tatsächliche Abschleppvorgang erforderte eine Vollsperrung der A61 in Richtung Speyer ab der Anschlussstelle Schifferstadt zwischen circa 03:00 und 06:15 Uhr.
Aufgrund des mäßigen Verkehrsaufkommens in der Nacht zum Wochenende kam es lediglich zu geringen Verkehrsbehinderungen. Der entstandene Sachschaden dürfte im hohen fünfstelligen Bereich liegen.
Verletzt wurde durch den Verkehrsunfall niemand, jedoch war der Sattelzug nicht mehr fahrbereit. Die Unfallaufnahme und anschließende Bergung erschwerte sich aufgrund der Unfallendposition und dauerte bis in die frühen Morgenstunden an. Hierbei waren zunächst Teile beider Richtungsfahrbahnen mit der Unterstützung der Feuerwehr Schifferstadt sowie der Feuerwehr Speyer gesperrt. Der tatsächliche Abschleppvorgang erforderte eine Vollsperrung der A61 in Richtung Speyer ab der Anschlussstelle Schifferstadt zwischen circa 03:00 und 06:15 Uhr.
Aufgrund des mäßigen Verkehrsaufkommens in der Nacht zum Wochenende kam es lediglich zu geringen Verkehrsbehinderungen. Der entstandene Sachschaden dürfte im hohen fünfstelligen Bereich liegen.
Quelle: Rheinland-Pfalz