Mit dem Kleinkraftrad ohne Führerschein unterwegs...
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Neustadt/Weinstraße (ots) - war am 02.06.2026 um 08:30 Uhr ein 64-Jähriger unterwegs, als er in der Branchweilerhofstraße in 67433 Neustadt/W. einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde.
Während der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass das Kleinkraftrad eine Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h erreichen kann.
Da der Mann nicht im Besitz eines Führerscheines war, wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Ferner wird die Fahrerlaubnisbehörde in Kenntnis gesetzt.
Während der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass das Kleinkraftrad eine Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h erreichen kann.
Da der Mann nicht im Besitz eines Führerscheines war, wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Ferner wird die Fahrerlaubnisbehörde in Kenntnis gesetzt.
Quelle: Rheinland-Pfalz