Keine Fahrerlaubnis vorzeigen...
...
Neustadt/Weinstraße (ots) - konnte am 02.05.2026 um 12:00 Uhr ein 62-jähriger Neustadter, welcher mit seinem Kleinkraftrad in der Martin-Luther-Straße in 67433 Neustadt/W. einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde.
Hierbei konnte festgestellt werden, dass das Gefährt eine Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h vorweist, weshalb der Fahrer eine entsprechende Fahrerlaubnis hierfür benötigte.
Da dieser jedoch nicht im Besitz einer solchen Erlaubnis war, wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Ferner wird die Fahrerlaubnisbehörde informiert.
Hierbei konnte festgestellt werden, dass das Gefährt eine Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h vorweist, weshalb der Fahrer eine entsprechende Fahrerlaubnis hierfür benötigte.
Da dieser jedoch nicht im Besitz einer solchen Erlaubnis war, wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Ferner wird die Fahrerlaubnisbehörde informiert.
Quelle: Rheinland-Pfalz