Gerolsheim - Trunkenheitsfahrt mit einem E-Bike
Am Samstag, den 09.05.2026, um 23:32 Uhr, wurde der Polizeiinspektion Grünstadt ein stark alkoholisierter Fahrradfahrer gemeldet, welcher die Feierlichkeiten eines Festes in Großkarlbach verließ und bereits beim Besteigen des Fahrrads gestürzt sei.
Gerolsheim (ots) - Die Beamten konnten kurz darauf einen 33-Jährigen auf der L520 in Richtung Gerolsheim feststellen, der gestürzt war und samt seines E-Bikes im Feld lag.
Bei der anschließenden Kontrolle konnte durch die Beamten starker Atemalkoholgeruch bei dem 33-jährigen Fahrradfahrer festgestellt werden.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,17 Promille.
Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt. Der Führerschein und das Fahrrad wurden sichergestellt. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und der 33-Jährige dazu zur Dienststelle verbracht.
Gegen den 33-jährigen Radfahrer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Bestimmungen sowie über die Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/
Bei der anschließenden Kontrolle konnte durch die Beamten starker Atemalkoholgeruch bei dem 33-jährigen Fahrradfahrer festgestellt werden.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,17 Promille.
Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt. Der Führerschein und das Fahrrad wurden sichergestellt. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und der 33-Jährige dazu zur Dienststelle verbracht.
Gegen den 33-jährigen Radfahrer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Wer Drogen wie zum Beispiel Alkohol, bestimmte Medikamente oder illegale Rauschgifte genommen hat und am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Bestimmungen sowie über die Folgen von Alkohol- oder Drogenfahrten.
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Quelle: Rheinland-Pfalz