Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 15.09.2026 um 20:35 Uhr wurde ein 19-Jähriger mit seinem Kraftrad in der Branchweilerhofstraße in 67433 Neustadt/W.
Neustadt/Weinstraße (ots) - einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Hierbei konnte festgestellt werden, dass der junge Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Er teilte den Beamten mit, dass er davon ausging, dass für sein Kraftrad die Fahrerlaubnisklasse B ausreichend sei, welche zum Führen eines Personenkraftwagens berechtigt.
Der Fahrzeugschlüssel wurde abschließend einem Bekannten übergeben und ein Strafverfahren gegen den 19-Jährigen eingeleitet.
Zudem wird die Fahrerlaubnisbehörde in Kenntnis gesetzt.
Hierbei konnte festgestellt werden, dass der junge Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Er teilte den Beamten mit, dass er davon ausging, dass für sein Kraftrad die Fahrerlaubnisklasse B ausreichend sei, welche zum Führen eines Personenkraftwagens berechtigt.
Der Fahrzeugschlüssel wurde abschließend einem Bekannten übergeben und ein Strafverfahren gegen den 19-Jährigen eingeleitet.
Zudem wird die Fahrerlaubnisbehörde in Kenntnis gesetzt.
Quelle: Rheinland-Pfalz