Fahren ohne Fahrerlaubnis: ausländischer Führerschein nicht rechtzeitig umgeschrieben
Am Donnerstag, den 30.04.26, um 20:35 Uhr, befuhr ein 31-jähriger Autofahrer die Straße "Am Schmittengraben" in Grünstadt.
Grünstadt (ots) - Der Pkw wurde durch Beamte der Polizeiinspektion Grünstadt einer anlassbezogenen Verkehrskontrolle unterzogen, da ein auf dem Rücksitz sitzendes Kind nicht angeschnallt gewesen war.
Während der Kontrolle konnte durch die Beamten festgestellt werden, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen des Pkw war.
Einen gültigen Führerschein konnte er ebenfalls nicht vorweisen.
Weiterhin war er nicht im Besitz eines EU-Führerscheins. Da der 31-Jährige seit 2024 in Deutschland gemeldet ist, hätte er nach sechs Monaten seinen ausländischen Nicht-EU-Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben müssen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Ein Strafverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
Informationen und gesetzliche Bestimmungen für Zuwanderer und weiterführende Links finden Sie unter:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/informationen-fuer-zuwanderer/links-fuer-zuwanderer/
Während der Kontrolle konnte durch die Beamten festgestellt werden, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen des Pkw war.
Einen gültigen Führerschein konnte er ebenfalls nicht vorweisen.
Weiterhin war er nicht im Besitz eines EU-Führerscheins. Da der 31-Jährige seit 2024 in Deutschland gemeldet ist, hätte er nach sechs Monaten seinen ausländischen Nicht-EU-Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben müssen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Ein Strafverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
Informationen und gesetzliche Bestimmungen für Zuwanderer und weiterführende Links finden Sie unter:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/informationen-fuer-zuwanderer/links-fuer-zuwanderer/
Quelle: Rheinland-Pfalz