E-Scooter-Kontrollwoche der Polizeiinspektion Haßloch Verkehrskontrollen vom 19.10.2026 bis zum 25.10.2026 - Beschwerden und Verkehrssicherheit im Fokus
Die Polizeiinspektion Haßloch wird im Zeitraum vom 19.10.2026 bis zum 25.10.2026 verstärkt Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt E-Scooter durchführen.
Haßloch (ots) - Hintergrund sind neben der zunehmenden Nutzung von E-Scootern auch die steigende Beschwerdelage in Haßloch.
Während der Kontrollwoche wird insbesondere auf die Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeugführenden, deren Verhalten im Straßenverkehr sowie die technische Ausstattung der genutzten E-Scooter geachtet.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Kontrolle und Verfolgung von Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie der vorschriftswidrigen Nutzung der Verkehrsflächen.
Die Polizei appelliert ausdrücklich an alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und sich verantwortungsbewusst im Straßenverkehr zu verhalten. Ziel ist es für die potenziellen Gefahren bei der Nutzung von E-Scootern zu sensibilisieren und einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu leisten.
Abschließend weist die Polizei nochmals darauf hin, dass es sich bei E-Scootern nicht um Spielgeräte handelt, sondern diese aus verkehrsrechtlicher Sicht als Kraftfahrzeuge gelten.
Die maßgeblichen Regelungen zur Nutzung sind insbesondere in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt.
Während der Kontrollwoche wird insbesondere auf die Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeugführenden, deren Verhalten im Straßenverkehr sowie die technische Ausstattung der genutzten E-Scooter geachtet.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Kontrolle und Verfolgung von Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie der vorschriftswidrigen Nutzung der Verkehrsflächen.
Die Polizei appelliert ausdrücklich an alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und sich verantwortungsbewusst im Straßenverkehr zu verhalten. Ziel ist es für die potenziellen Gefahren bei der Nutzung von E-Scootern zu sensibilisieren und einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu leisten.
Abschließend weist die Polizei nochmals darauf hin, dass es sich bei E-Scootern nicht um Spielgeräte handelt, sondern diese aus verkehrsrechtlicher Sicht als Kraftfahrzeuge gelten.
Die maßgeblichen Regelungen zur Nutzung sind insbesondere in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt.
Quelle: Rheinland-Pfalz