Cannabis am Steuer
© Pressebild Joint
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Gestern (19.04.26) gegen 13:00 Uhr wurde der 51 Jahre alte Fahrer eines Pkw von der Polizei kontrolliert.
Grünstadt (ots) - Während der Kontrolle stellten die Beamten Auffälligkeiten bei dem Autofahrer fest, die möglicherweise auf vorangegangenen Drogenkonsum zurückzuführen sind. Ein Schnelltest reagierte positiv auf THC. Es folge daher die Entnahme einer Blutprobe, deren Untersuchungsergebnis zeigen wird, in welcher Konzentration der Cannabiswirkstoff im Blut nachweisbar ist. Dieser Wert ist für das Ordnungswidrigkeitenverfahren maßgeblich.
Ab 3,5 ng/ml Blut ist die Zahlung eines Bußgeldes, ein Fahrverbot, sowie Punkteeintrag im Fahreignungsregister die Folge.
Ab 3,5 ng/ml Blut ist die Zahlung eines Bußgeldes, ein Fahrverbot, sowie Punkteeintrag im Fahreignungsregister die Folge.
Quelle: Rheinland-Pfalz