Betrunken auf dem Fahrrad
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Zwei Fahrrad fahrende Personen fielen einer Polizeistreife in der Nacht zum gestrigen Montag (25.05.26) gegen 01:20 Uhr auf.
Grünstadt (ots) - Die beiden befuhren die Kirchheimer Straße in Schlangenlinien und wurden daher kontrolliert. Der Mann und die Frau erreichten beim Atemalkoholtest Werte jenseits der für Fahrradfahrende geltenden Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit, welche 1,6 Promille beträgt. Bei beiden folgte daher die Entnahme einer Blutprobe, deren Untersuchungsergebnis für das jeweils eingeleitete Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr maßgeblich ist.
Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft wird. Außerdem ist mit Punkteeintrag im Fahreignungsregister zu rechnen. Eine weitere Folge kann der Verlust der Fahrerlaubnis sein.
Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft wird. Außerdem ist mit Punkteeintrag im Fahreignungsregister zu rechnen. Eine weitere Folge kann der Verlust der Fahrerlaubnis sein.
Quelle: Rheinland-Pfalz