(Bad Dürkheim, Friedelsheim) - Geschwindigkeitskontrollen im Dienstgebiet
Am Dienstag, den 30.06.2026, führte die Polizeiinspektion Bad Dürkheim im Rahmen der Verkehrsüberwachung Geschwindigkeitskontrollen an mehreren Örtlichkeiten durch.
BAD DÜRKHEIM (ots) - Zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr wurde in der Hauptstraße in Friedelsheim die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überwacht. Bei niedrigem Verkehrsaufkommen wurden drei Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 44 km/h.
Im Anschluss fanden zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr Geschwindigkeitskontrollen im Triftweg in Bad Dürkheim, statt. Die Kontrollstelle war aufgrund von Bürgerbeschwerden eingerichtet worden. Bei zulässigen 30 km/h und mäßigem Verkehrsaufkommen wurden insgesamt elf Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Davon wurden neun Verstöße im Verwarnungsverfahren und zwei Verstöße im Bußgeldverfahren geahndet. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 54 km/h.
Ihre Polizei rät, halten Sie sich insbesondere in Tempo-30-Bereichen konsequent an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, denn sie dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Passen Sie Ihre Geschwindigkeit stets den örtlichen Gegebenheiten an und rechnen Sie insbesondere in Wohngebieten jederzeit mit querenden Kindern oder anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern.
Im Anschluss fanden zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr Geschwindigkeitskontrollen im Triftweg in Bad Dürkheim, statt. Die Kontrollstelle war aufgrund von Bürgerbeschwerden eingerichtet worden. Bei zulässigen 30 km/h und mäßigem Verkehrsaufkommen wurden insgesamt elf Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Davon wurden neun Verstöße im Verwarnungsverfahren und zwei Verstöße im Bußgeldverfahren geahndet. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 54 km/h.
Ihre Polizei rät, halten Sie sich insbesondere in Tempo-30-Bereichen konsequent an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, denn sie dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Passen Sie Ihre Geschwindigkeit stets den örtlichen Gegebenheiten an und rechnen Sie insbesondere in Wohngebieten jederzeit mit querenden Kindern oder anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern.
Quelle: Rheinland-Pfalz