Zwei 13-jährige mit E-Scooter gefahren
Am Montagnachmittag (14.09.26) stellte die Polizei zwei Jungen jeweils auf einem E-Scooter fahrend in der Jahnstraße fest.
Neuhofen (ots) - Da an einem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war, führten die Polizeibeamten eine Verkehrskontrolle durch.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnte festgestellt werden, dass für einen E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Darüber hinaus ergaben sich Hinweise auf technische Veränderungen zur Erhöhung der Geschwindigkeit.
Anschließend wurden die Eltern der beiden Jungen verständigt, welche die E-Scooter mitnahmen.
E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:
-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.
-Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell fahren.
-Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen. Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht.
-E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von Personen ist daher verboten.
-E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu!
-Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines Smartphones verboten.
-Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnte festgestellt werden, dass für einen E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Darüber hinaus ergaben sich Hinweise auf technische Veränderungen zur Erhöhung der Geschwindigkeit.
Anschließend wurden die Eltern der beiden Jungen verständigt, welche die E-Scooter mitnahmen.
E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:
-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.
-Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell fahren.
-Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen. Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht.
-E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von Personen ist daher verboten.
-E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu!
-Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines Smartphones verboten.
-Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Quelle: Rheinland-Pfalz