Verkehrskontrollen im Schwerverkehr
Am Mittwochmorgen des 01.04.2026 wurden durch das Polizeipräsidium Rheinpfalz von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr im Gewerbegebiet-Süd Verkehrskontrollen im Schwerverkehr durchgeführt.
Schifferstadt (ots) - Es waren Polizeibeamte der Polizeidirektionen Landau, Neustadt und Ludwigshafen eingesetzt.
Insgesamt wurden siebzehn LKW kontrolliert, bei elf Fahrzeugen konnten Verstöße festgestellt werden. Es wurden insgesamt 22 Verstöße, davon sechs Ordnungswidrigkeiten geahndet. Drei Fahrer hatten ihren Sicherheitsgurt nicht angelegt, bei einem Anhänger konnte eine seit über acht Monaten abgelaufene TÜV-Plakette festgestellt werden. Durch das Auslesen des Fahrtenschreibers, welcher auch Koordinaten speichert, konnte bei zwei LKW eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen festgestellt werden. Spitzenreiter hierbei war ein Fahrer, welcher gestern auf einer Autobahn in Nordrhein-Westfalen mit 103 km/h unterwegs war.
Weiterhin konnten in neun Fällen Verstöße bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt werden. Bei sieben Fahrzeugen war außerdem die Technik nicht vorschriftsmäßig, welche u.a. Mängel an der Beleuchtung, dem Fahrgestell, den Bremsen, der Frontscheibe sowie dem Kennzeichen aufwiesen.
Insgesamt wurden siebzehn LKW kontrolliert, bei elf Fahrzeugen konnten Verstöße festgestellt werden. Es wurden insgesamt 22 Verstöße, davon sechs Ordnungswidrigkeiten geahndet. Drei Fahrer hatten ihren Sicherheitsgurt nicht angelegt, bei einem Anhänger konnte eine seit über acht Monaten abgelaufene TÜV-Plakette festgestellt werden. Durch das Auslesen des Fahrtenschreibers, welcher auch Koordinaten speichert, konnte bei zwei LKW eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen festgestellt werden. Spitzenreiter hierbei war ein Fahrer, welcher gestern auf einer Autobahn in Nordrhein-Westfalen mit 103 km/h unterwegs war.
Weiterhin konnten in neun Fällen Verstöße bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt werden. Bei sieben Fahrzeugen war außerdem die Technik nicht vorschriftsmäßig, welche u.a. Mängel an der Beleuchtung, dem Fahrgestell, den Bremsen, der Frontscheibe sowie dem Kennzeichen aufwiesen.
Quelle: Rheinland-Pfalz