Verhinderte Trunkenheitsfahrt
Am Sonntag, den 26.04.2026, gegen 02:00 Uhr führte die Polizei eine Verkehrskontrolle mit einem geparkten Fahrzeug in der Ludwig-Reichling-Straße in Ludwigshafen durch.
Ludwigshafen (ots) - Bei Herantreten an das Fahrzeug konnte die Polizei eine Flasche Lachgas im Fahrzeug sowie den 22-jährigen Beifahrer, der gerade mit einem Luftballon Lachgas inhalierte, feststellen. Innerhalb der Kontrolle gab der 23-jährige Fahrer des Fahrzeugs gegenüber der Polizei an, ebenfalls Lachgas konsumiert zu haben. Aufgrund dessen untersagte die Polizei die Weiterfahrt und stellte den Fahrzeugschlüssel präventiv sicher.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, hierunter auch Lachgas, stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, hierunter auch Lachgas, stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.
Quelle: Rheinland-Pfalz