Speyer - Trunkenheitsfahrt
Am 02.10.2026 gegen 09:15 Uhr wurde durch eine Streifenwagenbesatzung ein augenscheinlich zu schnell fahrendes Elektrokleinstfahrzeug festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Speyer (ots) - Hierbei wurde festgestellt, dass dieses über keine Betriebserlaubnis verfügt und eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h aufweist. Aufgrund dessen ist dieses nicht für den deutschen Straßenverkehr zugelassen und es wird eine Fahrerlaubnis benötigt, über diese der Fahrer nicht verfügte.
Der 57-Jährige Fahrer wies darüber hinaus drogen- und alkoholbedingte Auffälligkeiten auf, weswegen diesem eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet
Der 57-Jährige Fahrer wies darüber hinaus drogen- und alkoholbedingte Auffälligkeiten auf, weswegen diesem eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet
Quelle: Rheinland-Pfalz