Speyer- Fahren ohne Versicherungsschutz
Am 25.04.2026 gegen 14:05 Uhr wurde durch eine Streifenwagenbesatzung mit einem Elektrokleinstfahrzeug, umgangssprachlich E-Scooter, einer Verkehrskontrolle durchgeführt.
Speyer (ots) - Hierbei wurde eine abgelaufene Versicherungsplakette aus dem Jahr 2025 festgestellt. Den 15-Jährigen Fahrer sowie den Halter erwarten nun ein Strafverfahren.
Die Polizei weist weiterführend darauf hin, dass "E Scooter" im Straßenverkehr nur mit gültigem Versicherungskennzeichen geführt werden dürfen. Das Fahren eines E Scooters ohne vorgeschriebene Haftpflichtversicherung stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar.
Die Polizei weist weiterführend darauf hin, dass "E Scooter" im Straßenverkehr nur mit gültigem Versicherungskennzeichen geführt werden dürfen. Das Fahren eines E Scooters ohne vorgeschriebene Haftpflichtversicherung stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar.
Quelle: Rheinland-Pfalz