Gemeinsame Kontrolle von Jugendamt, Ordnungsamt und Polizei: Betriebe in Ludwigshafen bei Testkäufen geprüft
Am Mittwoch, dem 16. September 2026, führten das Gemeinsame Sachgebiet Jugendkriminalität der Polizeidirektion Ludwigshafen und der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Ludwigshafen gemeinsam mit dem Bereich Jugendförderung sowie Schülerinnen und Schülern der Höheren Berufsfachschule Polizeidienst und Verwaltung zwischen 14 Uhr und 16 Uhr mehrere Testkäufe durch.
Ludwigshafen (ots) - Die Kontrollen fanden in verschiedenen Kiosken in den Stadtteilen Mitte, Nord und Friesenheim statt und dienten der Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Im Mittelpunkt der Maßnahmen stand die ordnungsgemäße Abgabe von Tabakwaren, E-Zigaretten sowie CBD-Blüten und entsprechenden Rauchprodukten.
Insgesamt wurden 9 Geschäfte überprüft. Dabei stellten die Einsatzkräfte in 2 Fällen Verstöße gegen die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes fest.
Die altersbeschränkten Waren wurden an Jugendliche abgegeben, ohne zuvor deren Alter durch eine entsprechende Identitätskontrolle zu überprüfen.
In beiden Fällen wurden gegen das betroffene Verkaufspersonal sowie gegen die jeweiligen Gewerbetreibenden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) enthält unter anderem Regelungen zur Abgabe von Suchtmitteln in der Öffentlichkeit. Die Vorschriften sollen Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen Risiken schützen, die mit dem Konsum von Alkohol und Tabakwaren verbunden sind. Gewerbetreibende und Beschäftigte im Handel sowie in der Gastronomie sind dazu verpflichtet, das Alter der Kundinnen und Kunden zu überprüfen. Hierfür ist insbesondere die Kontrolle eines gültigen Lichtbildausweises vorgesehen.
Um die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten, führen Polizei und Kommunalbehörden regelmäßig gemeinsame Kontrollen und Testkäufe durch. Auf diese Weise soll die Einhaltung der bestehenden Jugendschutzbestimmungen überprüft und für deren konsequente Umsetzung sensibilisiert werden.
Im Mittelpunkt der Maßnahmen stand die ordnungsgemäße Abgabe von Tabakwaren, E-Zigaretten sowie CBD-Blüten und entsprechenden Rauchprodukten.
Insgesamt wurden 9 Geschäfte überprüft. Dabei stellten die Einsatzkräfte in 2 Fällen Verstöße gegen die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes fest.
Die altersbeschränkten Waren wurden an Jugendliche abgegeben, ohne zuvor deren Alter durch eine entsprechende Identitätskontrolle zu überprüfen.
In beiden Fällen wurden gegen das betroffene Verkaufspersonal sowie gegen die jeweiligen Gewerbetreibenden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) enthält unter anderem Regelungen zur Abgabe von Suchtmitteln in der Öffentlichkeit. Die Vorschriften sollen Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen Risiken schützen, die mit dem Konsum von Alkohol und Tabakwaren verbunden sind. Gewerbetreibende und Beschäftigte im Handel sowie in der Gastronomie sind dazu verpflichtet, das Alter der Kundinnen und Kunden zu überprüfen. Hierfür ist insbesondere die Kontrolle eines gültigen Lichtbildausweises vorgesehen.
Um die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten, führen Polizei und Kommunalbehörden regelmäßig gemeinsame Kontrollen und Testkäufe durch. Auf diese Weise soll die Einhaltung der bestehenden Jugendschutzbestimmungen überprüft und für deren konsequente Umsetzung sensibilisiert werden.
Quelle: Rheinland-Pfalz