Fahren ohne Versicherungsschutz
Am 04.05. 2026 gegen 14:15 Uhr kontrollierten Polizeikräfte eine Verkehrsteilnehmerin mit einem E-Scooter in der Maudacher Straße in Ludwigshafen.
Ludwigshafen (ots) - Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Zudem konnte die Fahrerin keinen gültigen Versicherungsschutz nachweisen. Der E-Scooter wurde daraufhin präventiv sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen des fehlenden Versicherungsschutzes wurde eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für E-Scooter eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. E-Scooter dürfen nur mit gültigem Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar und werden entsprechend geahndet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für E-Scooter eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. E-Scooter dürfen nur mit gültigem Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar und werden entsprechend geahndet.
Quelle: Rheinland-Pfalz