Autofahrt unter Alkoholeinfluss
Am späten Abend des 14.05.2026, gegen 23:15 Uhr, wurde der Polizei ein Autofahrer gemeldet, welcher in deutlichen Schlangenlinien die Brunckstraße in Richtung Stadtmitte befuhr.
Ludwigshafen-Friesenheim (ots) - Durch die Polizei konnte der beschriebene PKW geparkt in der Sternstraße festgestellt werden. Der Fahrer des PKW konnte ausfindig gemacht und kontrolliert werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,55 Promille. Der 21-Jährige aus Ludwigshafen gab an, dass er erst nach seiner Fahrt Alkohol getrunken habe. Ihm wurden Blutproben entnommen. Der Führerschein wurde sichergestellt und es wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Bereits geringe Mengen Alkohol können die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit deutlich beeinträchtigen. Führen Sie daher nach dem Konsum alkoholischer Getränke kein Fahrzeug. Nutzen Sie stattdessen öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder lassen Sie sich von einer nüchternen Person fahren.
Die Polizei weist auf die Gefährlichkeit von Alkohol und auch Betäubungsmitteln im Straßenverkehr hin. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden mit hohen Bußgeldern, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bestraft. Auch kann bei Zuwiderhandlungen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Bereits geringe Mengen Alkohol können die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit deutlich beeinträchtigen. Führen Sie daher nach dem Konsum alkoholischer Getränke kein Fahrzeug. Nutzen Sie stattdessen öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder lassen Sie sich von einer nüchternen Person fahren.
Die Polizei weist auf die Gefährlichkeit von Alkohol und auch Betäubungsmitteln im Straßenverkehr hin. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden mit hohen Bußgeldern, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bestraft. Auch kann bei Zuwiderhandlungen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Quelle: Rheinland-Pfalz