11-Jähriger mit nicht zugelassen E-Scooter unterwegs
Während am Dienstag kurz vor 08:00 Uhr der Schulweg in der Fritz-Ober-Straße überwacht wurde, fiel ein 11-Jähriger auf, der mit einem E-Roller unterwegs war, der 16 km/h fuhr.
Speyer (ots) - Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der Roller nicht als E-Scooter zugelassen war und keine Versicherung vorlag.
Die Polizei weist daraufhin:
Um ein Elektrokleinstfahrzeug handelt es sich, wenn eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 20 km/h vorliegt. Diese Fahrzeuge benötigen eine allgemeine Betriebserlaubnis sowie einen Versicherungsschutz in Form einer Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen). Personen unter 14 Jahren ist die Nutzung untersagt!
Die Polizei weist daraufhin:
Um ein Elektrokleinstfahrzeug handelt es sich, wenn eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 20 km/h vorliegt. Diese Fahrzeuge benötigen eine allgemeine Betriebserlaubnis sowie einen Versicherungsschutz in Form einer Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen). Personen unter 14 Jahren ist die Nutzung untersagt!
Quelle: Rheinland-Pfalz