Vom Gurtverstoß zur Strafanzeige
Am Samstag, den 04.07.26 kontrollierte die Polizei auf der A65 bei Kandel kurz nach 12 Uhr einen Pkw, dessen Fahrer nicht angeschnallt war.
A65 bei Kandel (ots) - Bei dem 65-jährigen Mann stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch fest, weshalb im Anschluss ein Alkoholvortest durchgeführt wurde. Dieser ergab 0,87 Promille. Während der Kontrolle stellte sich zudem heraus, dass der Mann bereits seit 2024 keine Fahrerlaubnis mehr besitzt. Neben einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss sich der Fahrer aufgrund der Fahrt unter Alkoholeinfluss auch in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. §24a des Straßenverkehrsgesetzes verantworten. Zudem muss er die anfallenden Kosten für das Abschleppen seines Autos tragen.
Quelle: Rheinland-Pfalz