Trotz Fahrverbot unterwegs
Teuer zu stehen kommen, dürfte einem 62-jährigen Mann aus Schwegenheim sein Starrsinn.
Schwegenheim (ots) - Dem Mann wurde von Gericht ein Fahrverbot auferlegt. Der Aufforderung, seinen Führerschein abzugeben, kam er jedoch nicht nach. Aus diesem Grund erging für den Führerschein eine Beschlagnahmeanordnung. Die Beamten suchten hierzu am Samstagmorgen die Wohnanschrift des Mannes auf, konnten diesen jedoch nicht antreffen. Kurz darauf erschien er autofahrend an der Örtlichkeit. Er gab an, dass er im Moment nicht auf den Führerschein verzichten könne, weil er noch wichtige Angelegenheiten zu erledigen habe. Sein Führerschein wurde dennoch beschlagnahmt. Ihn erwartet zudem ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Quelle: Rheinland-Pfalz