Roller mit 45 km/h unterwegs - Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Am 22.08.2026 kontrollierten Polizeibeamte in Edenkoben einen Motorroller, der mit einer Geschwindigkeit von ca. 45 km/h geführt wurde.
Edenkoben (ots) - Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis war. Da der Roller aufgrund seiner bauartbedingten beziehungsweise tatsächlich erreichten Geschwindigkeit fahrerlaubnispflichtig war, wurde gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Quelle: Rheinland-Pfalz