Jockgrim - E-Scooter zu schnell und ohne Versicherungsschutz
Gestern Nachmittag wurde ein 13-jähriger E-Scooter-Fahrer gegen 17.30 Uhr in der Straße In den Grüben in Jockgrim einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Jockgrim (ots) - Bei der Kontrolle konnten die Beamten feststellen, dass der E-Scooter eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 47 km/h erreichte und kein Versicherungsschutz vorhanden war. Aufgrund der erreichten Geschwindigkeit bräuchte der 13-Jährige eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, die er allerdings nicht vorweisen konnte. Die Eltern des 13-Jährigen wurden hierüber in Kenntnis gesetzt und der E-Scooter wurde zunächst sichergestellt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf folgende wichtige Aspekte bei der Benutzung von E-Scootern hin:
- Mindestalter: 14 Jahre
- maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
- alleinige Benutzung des E-Scooters -> keine Mitfahrer
- bestehender Versicherungsschutz und Anbringung des
Versicherungskennzeichens
- keine Benutzung unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf folgende wichtige Aspekte bei der Benutzung von E-Scootern hin:
- Mindestalter: 14 Jahre
- maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
- alleinige Benutzung des E-Scooters -> keine Mitfahrer
- bestehender Versicherungsschutz und Anbringung des
Versicherungskennzeichens
- keine Benutzung unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
Quelle: Rheinland-Pfalz