E-Scooter ohne Versicherungsschutz
Am gestrigen Abend (06.07.2026, 20:00 Uhr) wurde ein 14-Jähriger auf einem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen in der Unteren Hauptstraße in Herxheim fahrend festgestellt und einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Herxheim (ots) - Im Verlauf der Kontrolle ergab sich, dass für den E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz besteht. Der Vater wurde kontaktiert. Gegen seinen Sohn und ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren sowie Zulassen des Fahrens ohne Versicherungsschutz eingeleitet.
Ab dem ersten März sind jährlich neue Versicherungskennzeichen für E-Scooter, Mofas und andere versicherungspflichtige Kleinfahrzeuge erforderlich. Ein Führen des Fahrzeuges ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar.
Präventionstipps der Polizei:
-Versicherung Prüfen! Achten Sie darauf, dass ihr
versicherungspflichtiges Kleinfahrzeug über ein gültiges
Versicherungskennzeichen verfügt!
-Nur eine Person pro E-Scooter! Die Mitnahme einer weiteren Person
ist nicht erlaubt!
-Helm tragen! Das Tragen eines Helmes wird auch Sicherheitsgründen
empfohlen, auch wenn derzeit keine Helmpflicht besteht.
-Radwege benutzen! Sind diese nicht vorhanden, darf die Fahrbahn
benutzt werden. Gehwege sind tabu, sofern Sie nicht ausdrücklich
freigegeben sind.
-Alkohol und Drogen: Fahren unter Alkoholeinfluss kann zu
Strafverfahren und Führerscheinmaßnahmen führen.
-Mindestalter beachten! Das Führen eines E-Scooters ist erst ab 14
Jahren erlaubt!
-Rücksicht! Achten sie auf andere Verkehrsteilnehmer und nehmen
sie gegenseitig Rücksicht.
Ab dem ersten März sind jährlich neue Versicherungskennzeichen für E-Scooter, Mofas und andere versicherungspflichtige Kleinfahrzeuge erforderlich. Ein Führen des Fahrzeuges ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar.
Präventionstipps der Polizei:
-Versicherung Prüfen! Achten Sie darauf, dass ihr
versicherungspflichtiges Kleinfahrzeug über ein gültiges
Versicherungskennzeichen verfügt!
-Nur eine Person pro E-Scooter! Die Mitnahme einer weiteren Person
ist nicht erlaubt!
-Helm tragen! Das Tragen eines Helmes wird auch Sicherheitsgründen
empfohlen, auch wenn derzeit keine Helmpflicht besteht.
-Radwege benutzen! Sind diese nicht vorhanden, darf die Fahrbahn
benutzt werden. Gehwege sind tabu, sofern Sie nicht ausdrücklich
freigegeben sind.
-Alkohol und Drogen: Fahren unter Alkoholeinfluss kann zu
Strafverfahren und Führerscheinmaßnahmen führen.
-Mindestalter beachten! Das Führen eines E-Scooters ist erst ab 14
Jahren erlaubt!
-Rücksicht! Achten sie auf andere Verkehrsteilnehmer und nehmen
sie gegenseitig Rücksicht.
Quelle: Rheinland-Pfalz